

Im Prozess um die Versklavung und Vergewaltigung zweier jesidischer Mädchen hat das Oberlandesgericht München ein irakisches Ehepaar zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Bundesanwaltschaft hatte im Dezember 2024 Anklage erhoben – unter anderem wegen der Vorwürfe des Völkermordes, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie der Kriegsverbrechen gegen Personen. Diese Taten erfüllten laut Anklage zudem die Tatbestände des Menschenhandels und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Daneben wurde den Angeschuldigten die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen.
Das Ehepaar war nach islamischem Recht verheiratet und gehörte zwischen Oktober 2015 und Dezember 2017 im Irak sowie in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) als Mitglieder an. Auf Wunsch der Frau kaufte der Mann im Herbst 2015 auf einem Basar in Mossul ein damals fünfjähriges jesidisches Mädchen als Sklavin. Anfang Oktober 2017 erwarb das Ehepaar ein weiteres, damals zwölfjähriges jesidisches Mädchen. Der Mann soll beide Kinder mehrfach vergewaltigt haben. Zudem wurden die Kinder wirtschaftlich ausgebeutet, indem sie unentwegt zur Hausarbeit und Kinderbetreuung herangezogen wurden. Darüber hinaus sollen noch weitere körperliche Misshandlungen verübt worden sein.
Die jetzt Verurteilten waren am 9. April 2024 festgenommen worden und befanden sich seitdem in Untersuchungshaft.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Bayerischer Verfassungsgerichtshof und OLG München (Archiv), via dts Nachrichtenagentur