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Bürgergeld: Darf das Jobcenter Ihr Bankkonto überwachen? Das müssen Sie wissen

Deutschland befindet sich in einer wirtschaftlich sehr schwierigen Phase. Täglich werden Insolvenzen gemeldet – nicht wenige davon betreffen etablierte Unternehmen mit zahlreichen Mitarbeitern. So kann es passieren, dass Menschen ohne eigenes Verschulden ohne Arbeit dastehen. Dann kann das Bürgergeld helfen.

Doch welche Informationen darf das Jobcenter bei der Antragstellung verlangen? Kontoauszüge zum Beispiel sind für viele Menschen eine sehr private Angelegenheit. Wer plötzlich ohne Job dasteht, hat deshalb oft Angst, dass jede einzelne Ausgabe infrage gestellt wird.

Das ist nicht unbedingt der Fall. Die Jobcenter sind berechtigt, Kontoauszüge anzufordern, aber wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, müssen nur die letzten drei Monate vorgelegt werden. So erhält das Jobcenter genügend Informationen, um zu berechnen, wie viel Geld Ihnen zusteht.

Kann das Jobcenter nachfragen, wofür Sie Ihr Geld ausgeben? Ja, bei größeren Ausgaben, wie z. B. sehr teuren Mietzahlungen oder Versicherungsbeiträgen, kann das Jobcenter dies hinterfragen. Unnötige Ausgaben können im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Leistungen, auf die Sie Anspruch haben, gekürzt werden oder dass Ihr Antrag ganz abgelehnt wird.

Bei Verdacht auf Leistungsbetrug kann die Arbeitsagentur auch längerfristig Kontoauszüge anfordern. In diesem Fall müssen unter Umständen die Kontoauszüge der letzten drei Jahre vorgelegt werden.

Können Sie sich weigern, Ihre Kontoauszüge vorzulegen? Wenn Sie sich weigern, die vom Arbeitsamt geforderten Informationen und Unterlagen vorzulegen, wird Ihr Antrag auf Bürgergeld höchstwahrscheinlich abgelehnt. Voraussetzung für den Erhalt der Leistung ist, dass der Antragsteller seine Hilfebedürftigkeit nachweist.

Mit wie viel Bürgergeld können Sie rechnen? Die Höhe des Bürgergeldes wird individuell angepasst. Für eine alleinstehende Person beträgt der Bürgergeld-Regelsatz derzeit 502 Euro pro Monat. Um die Auswirkungen der Inflation auszugleichen, wurde eine deutliche Erhöhung des Bürgergeldes um 12 Prozent versprochen. Diese sollte ab Januar kommen. Nun wird aber im Rahmen der Haushaltsdebatte eine Reduzierung diskutiert, mit dem Argument, dass die Inflation bereits wieder gesunken ist und damit eine so starke Erhöhung nicht mehr notwendig ist. Wie hoch die Zahlungen im nächsten Jahr also tatsächlich sein werden, bleibt abzuwarten.

Foto: Bundesagentur für Arbeit (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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Sara Breitner