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Jobcenter zahlt Miete und Bürgergeld: Jetzt passives Einkommen sichern

Anfang 2023 wurde das Bürgergeld eingeführt, das Hartz IV als neue Sozialhilfe des Bundes ablöste. Neben dem Bürgergeld, das in unterschiedlicher Höhe gezahlt wird, erstattet das Jobcenter auch einige andere Kosten wie Renovierungs- und Neubeschaffungskosten. Üblicherweise übernimmt das Jobcenter auch die Miete und Heizkosten, jedoch müssen Bürgergeldbezieher bestimmte Regelungen beachten, insbesondere die Angemessenheit der Miete.

Die Bestimmung, was als angemessene Miete gilt, obliegt jedem Jobcenter persönlich. Im Allgemeinen werden in Großstädten höhere Mieten als angemessen betrachtet als in kleineren Städten oder ländlichen Gebieten. Dabei wird die Bruttokaltmiete berücksichtigt, einschließlich der Miet- und Betriebskosten, jedoch ohne Heizkosten. Zum Beispiel beträgt die akzeptierte Bruttokaltmiete für eine Person in Berlin Mitte bis zu 449 Euro und in Stuttgart bis zu 566 Euro.

Um die Angemessenheit der Miete festzustellen, empfiehlt es sich, das örtliche Jobcenter zu konsultieren. Dieses prüft den Einzelfall und entscheidet, ob die Miete übernommen wird oder ob eine Senkung der Kosten erforderlich ist, beispielsweise durch einen Umzug in eine günstigere Wohnung oder Untervermietung eines Zimmers.
Auch die Heizkosten müssen angemessen sein, um vom Jobcenter erstattet zu werden, wobei das Verhältnis der Kosten zur beheizten Wohnfläche berücksichtigt wird. Die Festlegung angemessener Heizkosten hängt von der Art der Heizung und dem bundesweit gültigen Heizspiegel ab.

Obwohl jedes Jobcenter eigenständig entscheidet, welche Mietkosten als angemessen gelten, gibt es Richtlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Diese legen fest, dass für eine Person ein Wohnraum zwischen 45 und 50 Quadratmetern angemessen ist.

In einigen Gemeinden werden Wohnfläche oder Höchstmieten als Kriterien für die Angemessenheit betrachtet. Es ist wichtig zu beachten, dass Heizkosten nicht von der Karenzzeit abgedeckt sind und daher von Anfang an angemessen sein müssen, um erstattet zu werden.

Bürgergeldempfänger, die umziehen möchten, sollten vor Vertragsunterzeichnung das zuständige Jobcenter kontaktieren, um die Angemessenheit der Mietkosten zu überprüfen und sicherzustellen, dass die neue Miete erstattet wird

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Alexander Grünstedt