Der mutmaßliche Täter von Chemnitz soll vor seiner Einreise nach Deutschland bereits einen Asylantrag in Bulgarien gestellt haben. Eine Rückführung habe es jedoch nicht gegeben – weil die Überstellungsfrist von sechs Monaten bereits abgelaufen war. Deshalb musste das Bundesamt erneut über den Asylantrag entscheiden.
Das berichtet die “Welt”. Seine Abschiebung nach Bulgarien am 13. Mai 2016 wurde demnach als zulässig betrachtet, durchgeführt wurde sie jedoch nicht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wollte sich auf Anfrage der Zeitung nicht zu dem Fall äußern.
Das Innenministerium wiederspricht jedoch den Berichten: Der nach einer tödlichen Messerattacke in Chemnitz festgenommene Iraker war nach Angaben des sächsischen Innenministerium in Deutschland nicht geduldet.
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