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Neuer Ampel-Hammer: Bürger müssen erneut tiefer in die Tasche greifen

Die Koalition aus Ampelparteien sorgt weiterhin für Überraschungen, jedoch leider eher negativer Natur als positiver. Ursprünglich war geplant, dass die enorm hohen Strompreise in diesem Jahr wieder sinken würden. Doch durch einen Kompromiss der Ampelkoalition bezüglich des Haushalts für das Jahr 2024 wird dieses Vorhaben nun wieder infrage gestellt. Der geplante Zuschuss in Höhe von 5,5 Milliarden Euro für die Übertragungsnetzbetreiber wird gestrichen, was zu einer erneuten Belastung der Verbraucher führen könnte. Die Aussicht auf steigende Strompreise bereitet vielen deutschen Bürgern ernsthafte Sorgen. Doch was genau bedeutet das jetzt und wie stark werden die Strompreise steigen?

Die Kürzung betrifft alle regionalen und überregionalen Stromversorger im Land. Ursprünglich sollten die Stromtarife für das Jahr 2024 im Vergleich zum laufenden Jahr durchschnittlich um etwa 21 Prozent sinken. Dies könnte nun jedoch größtenteils hinfällig sein, wie die SWS jetzt bekannt geben. Bisher haben andere regionale Stromversorger noch nicht auf die Kürzung reagiert.

Bereits bei der Vorstellung der neuen Tarife im November wies der Geschäftsführer der SWS, Frank Scheffner, darauf hin, dass 52 Prozent des Strompreises aus Komponenten bestehen, die die Stadtwerke nicht selbst beeinflussen können, darunter Steuern, Abgaben und Umlagen sowie Netzentgelte. Scheffner hatte jedoch nicht erwartet, dass die neuen Strompreise noch vor ihrem Inkrafttreten neu kalkuliert werden müssen.

Die genauen Auswirkungen auf die Kunden können die Stadtwerke derzeit noch nicht abschätzen, da die Kostensteigerung auf der Netzebene vor Ort noch nicht mitgeteilt wurde. Sicher ist jedoch, dass nach dem Wegfall des Zuschusses die Netzentgelte neu berechnet und erhöht werden, was sich auch auf den Endpreis auswirken wird.

Bei Haushaltskunden in der Niederspannung machen die Entgelte an die Übertragungsnetzbetreiber etwa 20 bis 40 Prozent der gesamten berechneten Netzkosten aus, wie Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen, erklärt. Bis zum 1. Januar 2024 wird eine Neuberechnung wahrscheinlich nicht möglich sein, daher könnten Preisanpassungen in der Grundversorgung frühestens zum 1. März 2024 erfolgen. Dies liegt daran, dass Preisänderungen in der Grundversorgung sechs Wochen im Voraus öffentlich bekannt gegeben werden müssen, um wirksam zu werden. Diese verzögerte Möglichkeit der Preisanpassung bedeutet für die betroffenen Unternehmen auf jeden Fall einen wirtschaftlichen Schaden. Fristen und Formen für Preisänderungen außerhalb der Grundversorgung richten sich nach den jeweiligen Verträgen.

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Stephan Heiermann