

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem der strafrechtliche Schutz der Umwelt verbessert und eine entsprechende neue europäische Richtlinie umgesetzt werden soll.
„Umweltkriminalität ist ein riesiges Business. Das Organisierte Verbrechen verdient weltweit Milliarden mit illegaler Entsorgung und anderen Umweltstraften“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). „Klärschlamm im Wald, Chemikalien im Fluss, Altöl im Boden – Umweltstraftaten hinterlassen Zerstörung und bedrohen Mensch und Natur. Deshalb stärken wir den Rechtsstaat im Kampf gegen Umweltkriminalität.“
Umweltkriminalität sei kein Kavaliersdelikt, ergänzte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD). „Während einige Täter sich kriminell bereichern, zahlen wir alle den Preis dafür.“ Leidtragende seien die menschliche Gesundheit, die Natur, die Masse ehrlicher Unternehmen und nicht zuletzt die Steuerzahler. „Denn meist kommt der Staat für den Schaden auf“, so Schneider. „Das ändern wir und sorgen mit deutlich härteren Strafen für Abschreckung.“
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig in besonders gravierenden Fällen von Umweltkriminalität höhere Strafmaße möglich sein sollen. In Fällen, in denen vorsätzlich katastrophale Folgen für die Umwelt hervorgerufen werden, wie etwa eine Ölpest, soll zukünftig ausdrücklich eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr gelten. Zudem soll bei bestimmten Abfall- und Radioaktivitätsstraftaten in der Regel ein erhöhter Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren gelten, wenn diese banden- und gewerbsmäßig begangen werden.
Als Reaktion auf den sogenannten Dieselskandal sieht die Richtlinie erstmals auch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für das Inverkehrbringen bestimmter umweltschädlicher Produkte vor. Das verwaltungsrechtswidrige Inverkehrbringen eines Erzeugnisses soll unter Strafe gestellt werden, wenn die Verwendung dieses Erzeugnisses in größerem Umfang (das heißt zum Beispiel durch eine größere Anzahl von Nutzern) zu einer Luftveränderung führt, die geeignet ist, erhebliche Schäden auszulösen.
Bisher enthält das deutsche Strafrecht die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft, Tiere, Pflanzen und die menschliche Gesundheit. Die Richtlinie sieht Ökosysteme als weiteres, schützenwertes Umweltmedium im Strafrecht vor. Damit soll der Bedeutung des Zusammenwirkens verschiedener Organismen und ihrer abiotischen Umgebung für den Umweltschutz Rechnung getragen werden.
In den einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches soll die Immission bestimmter Energieformen wie „Geräusche“, „Erschütterungen“, „thermische Energie“ oder „nichtionisierende Strahlen“ ergänzt werden. Die Richtlinie sieht unter bestimmten Voraussetzungen vor, auch die Einleitung, Abgabe oder Einbringung von „Energie“ unter Strafe zu stellen. Darunter werden beispielsweise Wärme, Lärm sowie Licht verstanden.
Die Strafverfolgungsbehörden sollen mehr Ermittlungsbefugnisse erhalten in Fällen von besonders schweren Umweltstraftaten. Beispielsweise sollen die Behörden in diesen Fällen erstmals auf verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie die Telekommunikationsüberwachung zurückgreifen können. Auch sollen die Vorschriften für Geldbußen gegen Unternehmen verschärft werden.
Umweltkriminalität gehöre nach Drogen- und Menschenhandel zu einem der größten Kriminalitätsbereiche weltweit, teilten die Ministerien mit. Sie sei eine der Haupteinnahmequellen der Organisierten Kriminalität.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Möwe auf einem Müllhaufen am Meer, via dts Nachrichtenagentur