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Achtung: Bausparkassen nutzen Trick, um Zinsen zu sparen

Diese Bausparkasse versucht, Kunden um ihre Sparvorteile zu bringen. Wer schnell handelt, kann das verhindern.

Die Debeka Bausparkasse stoppt Lastschriften. Das klingt zunächst harmlos, ist es aber nicht ganz. Wie die Verbraucherzentrale NRW warnt, tut die Debeka Bausparkasse AG das nämlich, ohne ihre Kunden aktiv darüber zu informieren. „Die Bausparkassen versuchen offensichtlich durch diesen neuen Trick weitere Zinszahlungen zu vermeiden“, sagte David Riechmann von der Verbraucherzentrale NRW im Interview mit dem Deutschlandfunk (Dlf). Die Kunden erhielten zwar einen Hinweis, dieser sei jedoch „versteckt“ in einer Info über die Datenschutz-Grundverordnung und könnte deshalb von vielen Kunden übersehen werden.

Der Grund: Ältere Bausparverträge werden noch mit 2 bis 3 % verzinst. Zu dieser Grundverzinsung wird oftmals noch ein Zinsbonus gewährt. Für Sparer ist das bei aktueller Niedrigzinslage lukrativ, den Bausparkassen ist das ein Dorn im Auge. Wenn die Einzahlungen ausbleiben, erhöht sich die zu verrechnende Summe nicht mehr. So kann die Bausparkasse Geld sparen – und bringt den Kunden um einen Teil seines erwarteten Gewinns.

Verbraucherzentrale empfiehlt Dauerauftrag
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, einen Dauerauftrag mit dem Regelsparbeitrag einzurichten. Offenbar verweigern einige Kassen große Einmalzahlungen. In den Vertragsbedingungen stehe, „dass Sonderzahlungen von der Zustimmung der Bausparkasse abhängig sind“, so Riechmann. Die vertraglich vereinbarten Regelsparbeiträge könnten hingegen ohne Zustimmung jeden Monat auf den Bausparvertrag eingezahlt werden.

„das Kleingedruckte lesen“
Obwohl bis dato nur die Debeka diesen Schritt gewagt hat und aktuell nur der Tarif BS1 betroffen ist, rät die Verbraucherzentrale allen Bausparern: „Haben Sie dieser Tage auch Post von Ihrer Bausparkasse erhalten? Dann sollten Sie diese Post genau lesen und handeln!“ Riechman erläutert im Dlf-Interview: „Bisher ist es ein Einzelfall. Aber die Branche wird das sicherlich verfolgen, wie auch die Reaktionen der Kunden sind. Deswegen empfehlen wir, (wie Sie am Anfang schon gesagt haben), das Kleingedruckte zu lesen. Immer wenn Sie Post kriegen, von Ihrer Bank oder Ihrer Bausparkasse, auch da hingucken, weil darin können sich so kleine Tücken verstecken.“

Kündigungswelle wegen Niedrigzinsen
Seit Monaten versuchen Bausparkassen sich durch Kündigungen vor alten Verträgen mit hohen Zinserträgen zu schützen. Die Verbraucherzentrale schrieb dazu bereits im vergangenen Herbst: In vielen Fällen sei die Kündigung unwirksam oder die Rechtslage umstritten. 10 Jahre nach Erreichen der Zuteilungsreife seien Bausparverträge jedoch kündbar, so lautete ein BGH-Urteil.

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Author
Sara Breitner