Bereits ab dem 1. Juli: DAS wird jetzt zur Kassenleistung

Was die wenigsten von uns erwartet hätten: Während überall Kürzungen drohen, wird eine neue Kassenleistung eingeführt. Und sie wird bereits ab dem 1. Juli verfügbar sein.

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen umfasst über 10.000 einzelne Leistungen – von Medikamenten über Behandlungen bis hin zu Hilfsmitteln und Vorsorgemaßnahmen. Nun kommt eine neue Leistung für Kassenpatienten hinzu.

Liposuktion wird zur Kassenleistung
Die Rede ist von der Fettabsaugung, auch Liposuktion genannt. Millionen von Frauen in Deutschland leiden unter einem Lipödem – einer chronischen Fettverteilungsstörung, die zu starken Beschwerden und Schmerzen in den Beinen und manchmal auch in den Armen führen kann. Häufig treten zudem Druckempfindlichkeit und eine Neigung zu Blutergüssen auf. Im Laufe der verschiedenen Stadien eines Lipödems kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen im Lebensalltag einer Person kommen.

Ab dem 1. Juli wird die Liposuktion unabhängig vom Stadium des Lipödems als Kassenleistung angeboten – bisher musste bei einem Patienten das schwerste Stadium (III) diagnostiziert worden sein, bevor die Behandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wurde.

Wie bekommt man eine Liposuktion?
Anders als bei gewöhnlichem Übergewicht zeigen Diäten und Sport bei einem Lipödem kaum oder gar keine Wirkung, sodass eine Person zwar viel Gewicht verlieren könnte, das erkrankte Fettgewebe in ihren Beinen und Armen jedoch unverändert bliebe. Ab Juli wird die Liposuktion in allen Fällen von echtem Lipödem von der GKV übernommen, in denen sich andere Therapieformen wie die komplexe physikalische Entstauungstherapie (bestehend aus manueller Lymphdrainage, Hautpflege, Kompressionstherapie und Bewegungstherapie) über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten als unwirksam erwiesen haben. Wer an der Behandlung interessiert ist, benötigt eine Diagnose von einem Facharzt eines entsprechenden Fachgebiets.

Andere Kassenleistungen verschwinden oder werden teurer
Während die Aufnahme der Liposuktion in den Katalog der gesetzlichen Kassenleistungen eine gute Nachricht für alle ist, deren Leben durch ein Lipödem beeinträchtigt ist, müssen sich Kassenpatienten in anderen Bereichen auf Einschränkungen einstellen. Einige Leistungen werden bald nicht mehr verfügbar sein, während andere teurer werden:

  • Homöopathie soll nicht mehr als Kassenleistung verfügbar sein.
  • Cannabis auf Rezept: Kosten für Cannabisblüten werden nicht mehr übernommen.
  • Zahnersatz: Eigenanteil der Patienten steigt von 40 % auf 50 %.

Weitere Leistungen, deren Streichung aus dem Leistungskatalog geprüft wird, sind die Hautkrebsvorsorgeuntersuchungen ab dem 35. Lebensjahr sowie orthopädische Kieferbehandlungen. Außerdem ist eine Erhöhung der Zuzahlungen für Medikamente auf 7,50 bis 15 Euro (derzeit 5 bis 10 Euro) geplant.

Gesundheits-Sparpaket – ein heikles Thema
Nach langen Diskussionen und heftigen Debatten wurde der Entwurf des geplanten Gesundheits-Sparpakets am 11. Juni im Bundestag eingebracht. Das neue Gesetz soll ab 2027 in Kraft treten.

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Oskar Herbert