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Bundesgerichtshof urteilt zum Lockdown: Vielen steht eine Entschädigung zu

Während der verschiedenen Lockdowns innerhalb der Corona-Pandemie konnten fitnessbegeisterte Menschen ihrer liebsten Tätigkeit nicht nachgehen. Dennoch zahlte ein Großteil weiterhin seine Beiträge für Studios wie FitX, McFit und Co. Manche dachten sogar, dass sie dazu verpflichtet seien. Bis jetzt. Denn die Kunden haben nun ein Recht darauf, ihr Geld zurückzufordern, denn eine Leistung haben sie monatelang nicht erhalten.

Gekämpft hat dafür ein Mann aus Niedersachsen. Er ging sogar vor Gericht und bekam Recht. Der Bundesgerichtshof (BHG) entschied am Ende des Verfahrens, dass das Studio des Klägers die ihm während des Lockdowns per Lastschrift eingezogenen Beiträge zurückerstatten muss.

„Der Zweck eines Fitnessstudiovertrags liegt in der regelmäßigen sportlichen Betätigung“ erklärten die Zivilrichter am BGH. Doch eben jene sportliche Betätigung sei dem Kunden wegen der Schließung nicht möglich gewesen. Von seinem Konto wurden dennoch weiter monatlich 29,90 Euro abgezogen. Kein guter Deal!

Noch bevor der Kläger sich an das Gericht wandte, habe er versucht, sich mit dem Fitnessstudio seines Vertrauens außergerichtlich zu einigen. Ihm war an einer friedlichen Einigung gelegen, um für beide Seiten entsprechend tragbare Lösungen zu finden, die das Verhältnis nicht nachhaltig schädigen. Dieser Versuch allerdings trug keinerlei Früchte. Seine Bitte, die Beträge zurückzuzahlen, wurden abgelehnt. Stattdessen bot man ihm an, die verpassten Trainingszeiten an sein Vertragsende anzuhängen. Das jedoch lehnte der Mann ab und der BGH stimmte ihm hier zu.

Angesichts der drohenden massenhaften Insolvenzen, die nicht nur Fitnessstudios, sondern auch anderen Vereinen drohen, wenn man zahlreiche Rückzahlungen leisten muss, hatte der Gesetzgeber schon spezielle Vorschriften erlassen. Demnach können Veranstalter und Einrichtungen vorübergehend Gutscheine ausstellen. Vertragsanpassungen jedoch sind rechtswidrig.

Kommentare anzeigen

  • Und wen können die Studios jetzt verklagen? Corona? Die Regierung? Beides hat wenig Aussicht und auch wenn ich die Entscheidung grundsätzlich nachvollziehen kann, wenn das jetzt alles machen können sie dann zukünftig auch schön zu Hause trainieren…dann gibts die Studios bald nicht mehr…aber Hauptsache Recht behalten…

  • Mein Studio hat mir einen Gutschein für meine gezahlten Beiträge gegeben.
    Den habe ich als Geburtstagsgeschenk für einen Freund genutzt.

  • Unsere Lobbyisten-Regierung müßte das ganze Volk und Gewebetreibende entschädigen. Die Lockdowns waren rechtswidrig und unsinnig. Dazu gibt es rechlichst Studien und Urteile.
    Wie bitte sollen die Studios das Geld zurückzahlen? Anschließend sind sie Pleite.
    Okay, diesen Wunsch der Volkszerstörung verfolgen unsere europäischen Politiker mit aller Energie.
    Zerstörung von allen Annehmlichkeiten des Volkes.....

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Jerry Heiniken