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Bundesland verhängt Ausgangssperren über Ostern

Das Regelchaos in Deutschland könnte nicht größer sein. Nun verhängt ein Bundesland wieder Ausgangssperren. Fast landesweit gelten diese ab Gründonnerstag in Brandeburg.

Das Bundesland Brandenburg geht wieder tiefer in den Lockdown. Das Brandenburger Kabinett hat am Dienstag eine Änderung der Corona-Verordnung beschlossen. Wichtigste Änderung: Über Ostern, beginnend am Gründonnerstag, gelten Ausgangsbeschränkungen in den Nachtstunden. Auch die geplanten Modellprojekte werden vorerst verschoben.

Zwischen dem 1. und 6. April jeweils von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr wird in Brandenburg eine Ausgangssperre gelten. Die Regelung gilt für alle Landkreise, deren Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 100 liegt. In Anbetracht des aktuellen Infektionsgeschehens wird nur die Uckermark unterhalb dieses Richtwerts bleiben. Der Rest von Brandenburg wird unter die Ausgangsbeschränkungen fallen.

Erneut stellt sich die Frage, wie die Kirchen auf diese Regelung reagieren. Denn sie würde theoretisch auch den nächtlichen Ostergottesdienst treffen. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) konnte sich am Dienstag noch nicht dazu äußern, wie dies geregelt werde. Man sei mit den Kirchen im Gespräch, ließ er auf Anfrage ausrichten.

Weitere Beschlüsse des Kabinetts

Arbeitgeber werden durch die Landesregierung weiter in die Pflicht genommen, ein individuelles Testkonzept umzusetzen. Jeder Beschäftigte soll fortan mindestens einmal pro Woche auf Corona getestet werden. Dabei sollen Schnell- oder Selbsttests zur Anwendung kommen.

Das Kabinett hat sich dafür ausgesprochen, die Notbremse auf Kreisebene umzusetzen. Landkreise wurden dazu aufgerufen, weitere Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Inzidenz über einen längeren Zeitraum jenseits der 100er-Marke verbliebe. Von Gründonnerstag bis Ostersonntag bleiben jedoch private Zusammenkünfte von zwei Haushalten mit maximal fünf Personen erlaubt.

Für Pflegeheime wird das Besuchsrecht unter bestimmten Umständen gelockert. Die Personenobergrenze für den Besuch der Heimbewohner entfällt, wenn

  • mindestens 75 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner seit mehr als 14 Tagen vollständig gegen Corona geimpft sind, also beide Impfdosen erhalten haben.
  • das Personal bereits ein Impfangebot erhalten hat
  • in der Einrichtung aktuell kein Corona-Ausbruch gemeldet ist

Die geplanten Modellprojekte nach Tübinger Vorbild (Testen und lockern) finden vorerst nicht statt. „Bis zum 18. April sehe ich die Möglichkeit dafür nicht“, sagte Ministerpräsident Woidke. Bis gestern Abend hatte die Landesregierung Modellprojekte in Aussicht gestellt. Potsdam, Cottbus, Brandenburg an der Havel und der Kreis Uckermark hatten sich dafür beworben, die Innenstädte für getestete Personen zu öffnen.

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Author
Stephan Heiermann