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Corona-Kinderbonus wird ab Montag ausgezahlt

Ab dem 7. September soll der Corona-Kinderbonus ausgezahlt werden. Doch wer bekommt wieviel und wann?

Als Teil des Konjunkturpakets, das die große Koalition im Juni verabschiedet hatte, wird ab jetzt der Kinderbonus ausgezahlt. Familien in Deutschland erhalten eine finanzielle Unterstützung von bis zu 300 Euro einmalig. Die Maßnahme soll nicht nur den Kindern selbst zu Gute kommen, sondern auch den Konsum anregen und damit die Wirtschaft wieder ankurbeln.

Die Auszahlungen beginnen – ohne dass ein Antrag gestellt werden muss – am 7. September. Der genaue Zeitpunkt der Überweisung hängt von der Kindergeldnummer ab. Fängt diese mit einer Null an, gehört man zu den ersten Empfängern. Alle anderen erhalten nummerisch nach und nach den Bonus der Familienkassen. Die Auszahlung soll in zwei Schritten erfolgen: Im September werden 200 Euro überwiesen, im Oktober noch einmal 100 Euro zusätzlich.

Bezugsberechtigung hängt am Kindergeld

Anspruch auf den Bonus hat jedes Kind, das in diesem Jahr mindestens für einen Monat kindergeldberechtigt war oder sein wird. Kinder die im November oder Dezember erst geboren werden, sind bezugsberechtigt. Auch Kinder, die im Januar noch Kindergeld erhielten, aber dieses Jahr herausgewachsen sind oder in den kommenden Wochen eine Ausbildung anfangen, werden berücksichtigt.

Für Alleinerziehende gilt: Der Betrag wird an den Erziehungsberechtigten ausgezahlt, der auch das Kindergeld erhält. Der unterhaltspflichtige Elternteil, darf jedoch seine Zahlungen um die Hälfte der Bonussumme reduzieren.

Auf Hartz IV oder Unterhaltsvorschuss wird der Bonus nicht angerechnet. Die Zahlungen laufen normal weiter.

Kinderfreibetrag regelt, wie groß die Unterstützung tatsächlich ist

Der Bonus soll vor allem einkommensschwachen Familien zu Gute kommen, daher wird er bei der nächsten Steuererklärung mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Das Familienministerium führte in einer Beispielrechnung auf, dass ein zusammenveranlagtes Elternpaar mit drei Kindern beispielsweise bis zu einem Einkommen von 67.816 Euro in voller Höhe den Kinderbonus behalten darf. Eltern mit einem höheren Familieneinkommen werden den Betrag, anteilig im Verhältnis zu ihrem Einkommen, mit der Steuer wieder zurückzahlen.

Die „Bild“-Zeitung beschrieb die Auszahlung als „Anerkennung für die Belastungen während des Lockdowns“. Als echte Hilfsleistung reiche das Geld nicht aus, behaupten viele Kritiker. Für sozial benachteiligte Kinder sei der Betrag lediglich „ein Tropfen auf den heißen Stein“, erklärte Wolfgang Büscher vom christlichen Kinder- und Jugendwerk „Die Arche“ gegenüber Focus Online. Er bemängelt nicht nur die Höhe des Betrags sondern auch den Zeitpunkt der Auszahlung. „Wir haben das einmal ausgerechnet: Einer alleinerziehenden Mutter mit drei Kindern fehlten in der Corona-Krise auf einmal 240 Euro im Monat.“ Betroffene hätten das Geld viel früher gebraucht.

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Martin Beier