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Diese Änderungen greifen ab 1. Oktober

Es entfällt die pauschale Reisewarnung für Nicht-EU-Länder, eine digitale Anmeldung bei der Einreise nach Deutschland aus einem Risiko-Gebiet wird zwingend vorgeschrieben und im Garten darf ordentlich gearbeitet werden. Diese Änderungen erwartet die Verbraucher im Oktober.

Aufhebung pauschale Reisewarnung für Nicht-EU-Länder

Die allgemeine Reisewarnung des Auswärtigen Amts gilt noch bis 30. September für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen für gut 160 Länder weltweit. Diese werden ab dem 1. Oktober durch individuelle Reise- und Sicherheitshinweise zum Corona-Geschehen ersetzt.

Digitale Anmeldung bei Einreise in Deutschland

Mit den neuen Quarantäneregeln ist für den 15. Oktober die Einführung einer digitalen Anmeldung für Personen, die aus Risikogebieten einreisen, geplant. Die handschriftlichen Aussteigekarten werden dadurch ersetzt. Wer in das Portal seine Angaben eingibt, erhält dann eine Bestätigung zum Vorzeigen an der Kontrollstelle des Einreiseorts. Die Daten werden parallel dazu an das Gesundheitsamt übermittelt. Ein Bußgeld kann erhoben werden, wenn dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird.

Quarantänepflicht nach Aufenthalt in Risikogebieten

Derzeit gibt es immer mehr Corona-Risikogebiete. Bisher musste man bei Rückkehr aus einem solchen Land einen negativen Corona-Test der letzten 48 Stunden vorlegen. Alternativ durfte ein Test in Deutschland durchgeführt werden und musste sich bis zum Ergebnis in häuslicher Quarantäne begeben. Dies ändert sich nun voraussichtlich zum 15. Oktober. Dann sollen sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten für mindestens fünf Tage in Quarantäne begeben. Erst im Anschluss kann durch einen negativen Test diese Zeit verkürzt werden. Der Test ist verpflichtend und innerhalb von zehn Tagen nach Einreise kostenlos.

Heckenschnitt wieder erlaubt

Wer nun Hecken, Sträucher und Bäume schneiden will, darf dies in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar tun. In der restlichen Zeit sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz nur “schonende Form- und Pflegeschnitte” erlaubt. Damit soll der Lebensraum von Vögeln und Tieren geschützt werden.

Krankenkassen zahlen mehr für Zahnersatz

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen ab sofort etwas mehr für Zahnersatz. Die sogenannten Festzuschüsse steigen von 50 auf 60 Prozent. Legen Versicherte das Bonusheft vor, in dem regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen eingetragen werden, so bekommt man bei fünf Stempeln dann 70 Prozent (bisher 60) und bei zehn Stempeln sogar 75 Prozent.

Schneller aus den Schulden raus

Künftig sollen überschuldete Unternehmen und Verbrauch schneller einer Insolvenz entkommen. Dabei wird die Verfahrensdauer auf drei Jahre statt sechs gekürzt. Diese Regelung ist ab dem 1. Oktober 2020 gültig und vorerst bis zum 30. Juni 2025 begrenzt.

Zeitumstellung steht an

Eigentlich ist so schon so gut wie abgeschafft, aber nun wird doch noch einmal an der Uhr gedreht. In der Nacht vom Samstag, den 24. Oktober auf Sonntag, den 25. Oktober, müssen die Uhren um eine Stunde zurückgestellt werden. Dadurch gewinnen wir eine Stunde mehr an Zeit, aber es wird dadurch auch eine Stunde früher dunkel.

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Author
Alexander Grünstedt