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Diese Änderungen treten ab 1. Dezember in Kraft

Der Dezember beginnt morgen und das heißt, es gibt auch wieder neue Gesetzte und Regelungen. Welche das sind, erfahren Sie hier.


Fahrplan- und Preisänderungen bei der Bahn

Bei der Bahn gilt ab dem 13. Dezember ein neuer Fahrplan. Gültig ist der Winterfahrplan dann bis zum 12. Juni 2021. Um durchschnittlich 1 Prozent werden die Tickets im Fernverkehr teurer. Allerdings liegt dies noch immer unter dem Niveau des Vorjahres, denn erst zum 1. Januar waren wegen der Mehrwertsteuersenkung für Fernverkehrstickets die Preise um 10 Prozent gesunken.

Um durchschnittlich 1,5 Prozent teurer werden die Flexpreis-Tickets. 1,9 Prozent steigen die Preise für die BahnCard 100, die Sparpreise und alle anderen BahnCards bleiben aber preisstabil.

Corona-Regeln werden ausgeweitet

Einige der Corona-Regeln werden ab dem 1. Dezember verschärft. So dürfen sich maximal noch fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen. Lediglich Schleswig-Holstein geht einen Sonderweg, hier dürfen sich bis zu zehn Personen treffen und das unabhängig von Haushalten. Kurze Ausnahmen wird es deutschlandweit nur zu Weihnachten und Silvester geben.

Mehr Rechte für Wohnungseigentümer

Ab dem neuen Monat können einzelne Wohnungsbesitzer verlangen, privilegierte Maßnahmen von den Miteigentümern gestattet zu bekommen. Dies regelt das neue Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), das am 1. Dezember in Kraft tritt. So sollen der Einbau von Lademöglichkeiten für E-Autos ebenso möglich sein, wie Aus- und Umbaumaßnahmen für Barrierefreiheit, Einbruchschutz und Glasfaseranschlüsse. Die Kosten dafür trägt der Eigentümer allein, benötigt aber nicht mehr die Zustimmung aller.

Sollten bauliche Veränderung vorgenommen werden, so reicht die Zustimmung einer doppelt qualifizierten Mehrheit (mehr als zwei Drittel der Stimmen auf der Eigentümerversammlung und mindestens 50 Prozent der Miteigentumsanteile an der Immobilie) und alle Eigentümer müssen sich an den Kosten beteiligen. Ausgenommen davon sind unverhältnismäßige Kosten. Dies ist künftig gerichtlich prüfbar. Kommt lediglich eine einfache Mehrheit für Baumaßnahmen zusammen, so zahlen nur diejenigen, die dafür gestimmt haben.

Verkäufer muss Hälfte der Maklerprovision zahlen

Wer ab dem 23. Dezember einen Makler beauftragt, muss künftig mindestens die Hälfte der Maklerprovision zahlen. Bislang war dies in der Regel der Käufer, der bis zu sieben Prozent des Kaufpreises als Provision an den Makler zahlen musste. An den Kosten des Maklers müssen sich nun auch die Verkäufer beteiligen.

Künftig muss ein Maklervertrag zwingend eine Textform haben. Mündliche Abreden sind nicht erlaubt. Erst wenn der Kaufvertrag abgeschlossen ist, ist auch die Provision fällig. Ebenso muss der Käufer erst dann seinen Anteil zahlen, wenn die Zahlung durch den Verkäufer nachgewiesen ist. Somit solle verhindert werden, dass die volle Provision vom Verkäufer auf den Käufer abgewälzt wird.

Hartz IV wird erhöht

Die Regelleistungen bei Hartz IV steigen ab 2021 und werden bereits im Dezember ausgezahlt. Angepasst werden auch die Mehrbedarfe. Angehoben werden die Eckregelsätze auf 446 Euro bei einem Single-Haushalt. Für Jugendliche in einer Bedarfsgemeinschaft steigen die Sätze auf 373 Euro, für Kinder bis zum 5. Lebensjahr steigen sie auf 283 Euro.

Für Paare beziehungsweise Ehegatten werden die ALG-II-Leistungen künftig 401 Euro statt 389 Euro betragen. 357 Euro erhalten junge Erwachsene unter 25 dann, wenn sie noch bei ihren Eltern leben. Um lediglich 1 Euro auf 309 Euro steigen die Sätze für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren.

Günstigere FFP2-Masken für Risikogruppen

Senioren und Menschen mit besonderen Vorerkrankungen erhalten ab dem neuen 15 FFP2-Masken zum vergünstigten Preis. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, Details müssen aber noch geklärt werden.

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Author
Jerry Heiniken