Kategorien: News

Erfreuliches Gerichtsurteil: So können Sie sich alten Resturlaub auszahlen lassen

Wer einen Teil seines Jahresurlaubs schon einmal verfallen lassen musste, kann jetzt aufatmen. Denn schon bald werden Urlaubstage weder verfallen noch verwehren, und Sie können sich bares Geld zurückholen!

Das gilt auch, wenn die Ansprüche schon Jahre zurückliegen! Dazu müssen Sie lediglich beweisen, dass Ihr Arbeitgeber Sie darauf aufmerksam gemacht hat, dass nicht konsumierter Urlaub verfällt.

Aber von vorne: Am Dienstag wird das Bundesarbeitsgericht Prognosen zu urteilen darüber entscheiden, dass übrige Urlaubstage am Ende eines Jahres nicht einfach so verfallen dürfen. Der Anlass sind drei verschiedene Klagen wegen verjährter Urlaubsansprüche. Es wird davon ausgegangen, dass das Gericht die derzeitige Praxis kippt. Und das bedeutet: Arbeitnehmer können möglicherweise schon bald jahrzehntealte Ansprüche geltend machen – selbst gegen den Ex-Arbeitgeber!

Während bislang gilt, dass Urlaub im laufenden Kalenderjahr konsumiert werden muss, soll er bald nur noch verfallen, wenn der Arbeitgeber den Angestellten gebeten hat, die Tage zu konsumieren, das auch möglich war und der Dienstnehmer es trotzdem nicht getan hat, obwohl er vom Chef auf den drohenden Verfall aufmerksam gemacht wurde.

Momentan ist es so, dass der Urlaub 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres endgültig verjährt, und die Übertragung auf die ersten drei Monate des folgenden Kalenderjahres nur aus dringenden Gründen gestattet ist.

Urteil wird der EU-Vorgabe folgen
Das kommende Urteil würde also eine immense Verbesserung für die Arbeitnehmer bedeuten. Es bedeutet gleichzeitig eine Anpassung an die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) – dieser will die Arbeitnehmerrechte stärken, da sich Angestellte gegenüber Arbeitgebern ohnehin in der schwächeren Position befänden, so die Begründung.

Vielen winkt ein unverhoffter Geldsegen
Wie viel Geld würden Sie also ausbezahlt bekommen? Rechnen Sie es aus: Der Wert eines Urlaubstages ist ein Tagesverdienst. Sollten Sie sich also von Ihrem alten oder gegenwärtigen Arbeitgeber noch Urlaubstage auszahlen lassen können, multiplizieren Sie ganz einfach deren Anzahl mit Ihrem Tagesverdienst. Das ergibt die Summe in Brutto – bei 100 Urlaubstagen á 180 Euro Tagesverdienst wären es also rund 18.000 Euro. Eine Summe, die man sicherlich nicht verschenken will.

Leave a Reply

Your email address will not be published.

Social
Author
Martin Beier