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Frühlingsanfang, Steuer, Rente, Quarantäne: Das ändert sich im mÄrz

Mit dem kommenden Monatswechsel stehen wieder neue Änderungen an. Diese betreffen unter anderem den Lockdown, Online Bestellungen, Rente und Steuern. Besonders ersehnt: Ab Montag dürfen Friseure wieder arbeiten.

Der bestehende Lockdown wurde bis zum 7. März verlängert. Am nächsten Mittwoch kommt der sogeannte Corona-Gipfel erneut zusammen. Dann wird wieder einmal entschieden, wie es mit den Anti-Corona-Maßnahmen weitergeht.

Drei weitere Corona-Änderungen werde im März fällig:
Friseursalons dürfen als einzige körpernahe, nicht-medizinische Dienstleister wieder öffnen. Viele Friseure sind in den ersten Tagen bereits ausgebucht.

Die Entschädigungsregel bei Quarantäneanordnung läuft aus. Im März 2020 wurde beschlossen, dass Eltern einen Anspruch auf Gehaltsausgleich haben, wenn ihr Kind auf Grund von angeordneten Quarantänemaßnahmen zuhause bleiben muss. Die Regel war auf ein Jahr befristet und verliert Ende März an Gültigkeit. Noch ist unklar, ob sie verlängert wird. Gleiches gilt für die 2020 beschlossenen Steuerstundungen sowie für die Verlängerung des Baukindergeldes.

Online-Einkäufe per Kreditkarte fallen ab dem 15. März unter die Pflicht zur “Zwei-Faktor-Authentifizierung”. Laut EU-Richtlinie muss bei jede Online-Zahlung in zwei Stufen geprüft werden, ob der Auftraggeber wirklich auch der Konto- bzw. Kartenbesitzer ist. Ab 15. März muss deshalb zusätzlich zu den Kreditkartendaten eine TAN-Nummer eingegeben werden.

Rentenanpassung: Nullrunde im Westen
Die Bezugsgröße des Rentenwachstums ist das Lohnwachstum. Hier steht inzwischen fest: Im letzten Jahr ist kein Lohnwachstum messbar gewesen. Daher findet dieses Jahr auch kein Rentenwachstum statt. Einzig in den neuen Bundesländern greift weiterhin die Ost-West-Angleichung. Daher steigt die Rente unabhängig von der gesamtwirtschaftlichen Situation dort um 0,7 Prozent ab 1. Juli 2020.

Neue Energie-Skala für Elektrogeräte
Zum März wird die alte Energieeffizienz-Skala angepasst. Statt verwirrender Werte wie „A++“ und „A+++“ wird die Energiesparsamkeit nun auf einer Skala von A bis G klassifiziert. Dies soll es dem Verbraucher leichter machen, zu erkennen, wie sparsam ein Elektrogerät wirklich ist.

Frühlingsanfang und Zeitumstellung
In der Nacht vom 27. Auf den 28. März werden die Uhren wieder auf Sommerzeit umgestellt. In jener Nacht verschwindet eine Stunde. Die Uhr wird um 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr umgestellt. Die Zeitumstellung findet damit genau eine Woche nach dem kalendarischen Frühlingsanfang am 20. März statt.

Wahlen
In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz stehen die Landtagswahlen an, in Hessen Kommunalwahlen.

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Author
Sara Breitner