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Gericht kippt Corona-Regeln

Eine Corona-Schutzverordnung ist von einem Richter in Dortmund für unwirksam erklärt worden. Gegen Bußgeldbescheide hatten zuvor drei Bürger eine Beschwerde eingelegt. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, aber von Kritikern der momentanen Beschränkungen wird diese Entscheidung schon jetzt gefeiert.

Am Amtsgericht in Dortmund sorgt derzeit in ungewöhnliches Urteil für reichlich Debatten im Internet. Am Montag waren von einem Richter drei Männer freigesprochen worden, da diese im Frühjahr gegen die damals allgemein geltenden Kontaktbeschränkungen verstoßen haben sollen. Zur Begründung sagte der Richter, dass ein derart gravierender Eingriff in die Grundrechte eines förmlichen Gesetzes durch das Parlament bedürfe. Eine Verordnung der Regierung allein reiche dazu nicht aus.

Allerdings ist dieses Urteil (Az. 733 Owi 64/20) noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat nach Angaben des Amtsgerichts bereits eine erste Beschwerde dagegen eingelegt. Nun müsse das Oberlandesgericht Hamm darüber entscheiden. Weiter sagte das Amtsgericht, dass der Kollege das Urteil “ausführlich begründet“ habe und dies nun zeitnah veröffentlicht werden soll.

Hingegen wird der Richterspruch in einschlägigen Foren von Coronaschutz-Gegners als bahnbrechend bewertet. So zitiert ein in der Szene bekannter Anwalt einen der Freigesprochenen mit den Worten: “Heute fand vor dem Amtsgericht Dortmund ein Prozess statt, bei dem uns das gemeingefährliche Verhalten vorgeworfen wurde, an einem warmen Frühlingsabend zu dritt in Merkeldeutschland zusammen gestanden zu haben – ein angeblicher Verstoß gegen die zu diesem Zeitpunkt gültige Coronaschutzverordnung NRW. Doch vor Gericht gab es für die staatlichen Behörden eine dicke Klatsche!”

Das Urteil bezieht sich auf die am 22. März erlassene Corona-Schutzverordnung, mit der der erste Lockdown in Deutschland rechtlich begründet wurde. So hieß es in der Verordnung unter anderem: “Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen sind untersagt.”

Dem Grunde nach entspricht dieses Urteil einer Forderung, die der nordrhein-westfälische Fraktionschef Thomas Kutschaty hat. In der vergangenen Woche hatte dieser gesagt, dass das Parlament in solche Entscheidungen eingebunden werden müsse. “Wir greifen jetzt wieder massiv in die Grundrechte ein. (…) Das kann man nicht einfach durch Ministererlass, durch Ministerverordnung machen”, so Kutschaty bei WDR5. Daher forderte er ein entsprechendes “Corona-Gesetz”.

Die NRW-Corona-Schutzverordnung ist seit der ersten Version aus dem Frühjahr schon mehr als 20 Mal geändert worden. Beim Oberlandesgericht liegen gegen die aktuelle Version, die seit dem Montag in Kraft ist, schon 20 Eilanträge vor.

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Alexander Grünstedt