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Gesetzesänderungen treten zum 1. Februar in Kraft

Einige Änderungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind bereits in den letzten Tagen wirksam geworden. Doch es gibt weitere Änderungen, die im neuen Monat greifen. Dies sind die neuen Regeln ab Februar.


Homeoffice, wo immer es möglich ist

Überall da, wo es möglich ist, müssen Unternehmen jetzt Homeoffice anbieten. Am 27. Januar ist die entsprechende Corona-Arbeitsschutz-Verordnung in Kraft getreten. Auch sind darin Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten geregelt, die im Betrieb unverzichtbar anwesend sein müssen. Befristet ist die Regelung bis 15. März 2021.

Entlastung für berufstätige Eltern

Die Zahl der Anspruchstage auf Kinderkrankengeld verdoppelt sich für gesetzlich Versicherte im Jahr 2021. Dieser Anspruch gilt auch dann, wenn Kitas und Schulen pandemiebedingt geschlossen sind oder eine eingeschränkte Betreuung anfällt.

Digitale Einreiseanmeldung und Testpflicht

Spätestens 48 Stunden nach der Einreise ist künftig ein negativer Corona-Test vorzulegen, wenn Einreisende aus einem Risikogebiet kommen. Handelt es sich um besonders betroffene Gebiete, dann ist das schon vor der Einreise nötig. Das geht aus der am 14. Januar in Kraft getretenen Coronavirus-Einreiseverordnung hervor.

Weitere Änderungen


Steuererklärung 2019 kann später abgegeben werden

Mittels Steuerberater erstellte Steuererklärungen für 2019 können nun erst bis zum 31. August 2021 und damit sechs Monate später eingereicht werden. Gibt man seine Steuererklärung freiwillig ab, so kann dies auch für vier Jahre rückwirkend gemacht werden. Auch die Stundungsmöglichkeiten für Steuerpflichtige, die direkt von der Corona-Krise betroffen sind, werden bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Whatsapp verschiebt Änderung der Nutzungsbedingungen

Eigentlich sollten ab dem 8. Februar geänderte Nutzungsbedingungen für den Messenger-Dienst WhatsApp gelten. Diesen musste der Nutzer zustimmen, da er sonst die App nicht mehr nutzen könnte. Der Start dieser Regelung ist nach massiver Kritik und Nutzerabwanderung um drei Monate auf den 15. Mai verschoben worden.

Neue Untergrenzen in der Pflege

Ab dem 1. Februar gelten neue Untergrenzen für die Anzahl an Pflegepersonen, die in deutschen Krankenhäusern anwesend sein müssen. Dies betrifft vor allem die Innere Medizin, die Allgemeinen Chirurgie, die Pädiatrie (Kinder- und Jugendmedizin) und die pädiatrische Intensivmedizin. Im konkreten Fall heißt dies, eine Pflegekraft darf auf der Pädiatrie maximal sechs Patienten in der Tagschicht versorgen, in der Nacht sind es zehn. Für die allgemeine Chirurgie sowie die Unfallchirurgie sind dann zehn Patienten am Tag und 20 in der Nacht pro Pflegekraft maximal erlaubt. Untergrenzen gab es bisher nur in der Intensivmedizin, Geriatrie (Altersmedizin), Unfallchirurgie, Kardiologie, Neurologie und der Herzchirurgie.

Mehr Sicherheit beim Online-Shopping mit Kreditkarte

Künftig braucht jeder, der online einkauft und mit einer Kreditkarte bezahlen will, mehr Zeit. Dafür bekommt er aber auch mehr Sicherheit. Die Zwei-Faktor-Authentifizierung gilt dann ab dem 15. Februar für alle Einkäufe ab 150 Euro. Ab Mitte März gilt es dann für alle Einkäufe im Internet. Künftig reicht also nicht mehr die dreistellige Prüfziffer auf der Rückseite der Karte, sonders ist sind entweder ein Passwort oder eine Transaktionsnummer einzugeben.

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Author
Sara Breitner