Heftige Änderungen für Mieter – Das müssen Sie wissen

Deutschland wird oft als das „Mieterland Nummer 1“ in der Europäischen Union bezeichnet: Rund 44 Millionen Menschen leben in Mietwohnungen. Und doch ist das Mieten hierzulande in der Regel weder einfach noch günstig. Doch nun soll eine Reihe neuer Regeln die Situation verbessern.

In den aktuellen Nachrichten sorgen die Gesundheitsreform und der Umgang mit der anhaltenden Spritpreis-Krise für die größten Schlagzeilen. Eine Reform, die potenziell 44 Millionen Menschen betrifft, wird jedoch sehr still und leise auf den Weg gebracht. Die Rede ist von der Mietreform: Das Bundeskabinett hat einen neuen Gesetzentwurf beschlossen, dessen Regeln Mieter und Vermieter unbedingt kennen sollten.

Mietreform beschlossen
Das erklärte Ziel der kommenden Reform ist es, Mieter besser vor unangemessenen Kosten und unfairen Praktiken zu schützen. In der Praxis bedeutet dies Folgendes:

Kostenobergrenzen für möblierte Wohnungen
Zwar ist allgemein anerkannt, dass möblierte Wohnungen einen höheren Preis erfordern, doch sollen strenge neue Regeln verhindern, dass dies aus dem Ruder läuft. Künftig müssen Vermieter offenlegen, wie viel sie für die Nutzung der Möbel berechnen, wobei Alter und Zustand der Gegenstände berücksichtigt werden müssen.
Gemäß dem Gesetzentwurf darf für vollmöblierte Wohnungen eine Pauschale von höchstens 10 Prozent der Nettokaltmiete berechnet werden.
Dies soll verhindern, dass die Möblierung in angespannten Märkten zur Umgehung der Mietpreisbremse genutzt wird – allzu oft werden für möblierte Wohnungen überhöhte Beträge verlangt.

Geringere Mietsteigerungen bei Indexmieten
Dies ist derzeit ein besonders heikles Thema, da heute bekannt wurde, dass die Inflation erneut bei 2,9 Prozent liegt. Für diejenigen, die einen Indexmietvertrag haben, bei dem die Miete mit der Inflation steigt, wird es bald richtig teuer. Künftig soll es hierfür eine Obergrenze geben – zumindest in Gebieten, in denen die Mietpreisbremse gilt: Steigt die Inflation auf über 3 Prozent, darf bei der Mieterhöhung nur die Hälfte des Betrags berücksichtigt werden, um den die Inflation 3 Prozent übersteigt. Für Gebiete, in denen die Mietpreisbremse nicht gilt, wird jedoch keine Obergrenze festgelegt.

Strengere Regeln für Kurzzeitmietverträge
Kurzzeitmieten sind naturgemäß teurer. Aber was, wenn man nichts anderes finden kann? Viele Mieter müssen tief in die Tasche greifen, doch ihr Vermieter will ihnen nur einen Kurzzeitmietvertrag geben. Dem soll nun ein Ende gesetzt werden: Künftig sollen Kurzzeitmietverträge höchstens 6 Monate laufen, unter bestimmten Umständen bis zu maximal 8 Monaten.

Ausgeweitete einmalige Schonfristzahlung
Wer unerwartet in Zahlungsschwierigkeiten gerät, soll ebenfalls besser geschützt werden: Wird der ausstehende Mietbetrag innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage vollständig beglichen, muss der Mieter nicht mehr ausziehen. Damit soll verhindert werden, dass Menschen schon nach einem einzigen Zahlungsrückstand ohne Obdach dastehen. Die zweimonatige Schonfrist gilt jedoch nur einmal – das Gesetz hilft nicht denjenigen, die wiederholt im Rückstand sind.

Nächster Schritt: Verabschiedung im Bundestag
Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Änderungen sind also technisch gesehen noch möglich, bevor die neuen Regeln in Kraft treten.

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Oskar Herbert