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Kampfhund beißt 7 Monate altem Baby in den Kopf – mit tödlicher Folge

Eine Familientragödie ereignete sich im hessischen Bad König. Ein sieben Monate altes Baby starb am Montagabend an den Folgen eines Hundebisses. Noch ist unklar warum der Familienhund den Säugling tödlich verletzte. Bei dem Tier handelt sich um die Hunderasse Staffordshire.

Die Eltern sind noch geschockt und fassungslos. Am Montagabend biss der Familienhund dem wenige Monate alten Säugling in den Kopf, so die Staatsanwaltschaft und Polizei in Darmstadt. Der junge Familienvater verständigte sofort die Rettungskräfte. Mit einem Rettungshubschrauber wurde das schwerverletzte Baby sofort in eine Klinik geflogen. Die Ärzte konnten den kleinen Jungen zunächst stabilisieren. Dennoch erlag am späten Abend der kleine Junge an seinen tödlichen Kopfverletzungen.

Der Vorfall ereignete sich in der Wohnung der jungen Familie, im hessischen Bad König. Die Mutter (27) und der Vater (23) des kleinen Jungen, stünden unter Schock, so die Polizei. Am Vormittag sicherte die Polizei alle Spuren. Noch sind die Umstände des tödlichen Vorfalls völlig unklar. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich bei dem Tier um einen Staffordshire- Mischling. Der Hund wurde umgehend ins Tierheim gebracht, wo er sich noch eine Zeit lang äußerst aggressiv verhielt, so eine Polizeisprecherin.

Der Hund befindet sich in einem Zwinger und trägt zusätzlich einen Maulkorb, so die Leiterin des Tierheims, Anja Bernd. „Ich kann ihn noch nicht einschätzen, aber er ist jetzt ruhiger“, so die Leiterin. Auch wurden das Alter und der Name des Tieres nicht genannt. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Erst vergangene Woche kam es zu einem tödlichen Vorfall mit einem Staffordshire Hund. Auch hierbei handelte es sich um einen Familienhund, welcher eine Frau (52) und deren Sohn (27) tödlich verletzte.

In Hessen gibt es eine Liste der gefährlichen Hunde. Eine spezielle Verordnung (§ 2 HundeVO – Gefährliche Hunde) aus dem Jahr 2003 regelt die Haltung von gefährlichen Hunden. Die Liste führt neun Rassen und Gruppen der gefährlichsten Hunde auf, darunter befinden sich der Pitbull-Terrier und auch der Staffordshire-Terrier. Die Behörde verwendet dabei nicht den Begriff „Kampfhund“, sondern nennt diese Tiere „gefährlich“. Die folgende Liste wird regelmäßig aktualisiert:

Pitbull-Terrier oder American Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler.

Für die Haltung eines der oben aufgeführten Tiere, benötigt man eine Erlaubnis der Ordnungsbehörde der jeweiligen Kommune. Der Halter selbst muss eine Sachkundeprüfung ablegen. Zudem muss für den Hund eine „positive Wesensprüfung“ vorliegen. Wichtig ist, dass alle Hunde, egal welcher Rasse, als gefährlich eingestuft werden, die einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben. Es muss sich also nicht zwangsläufig um einen „Kampfhund“ handeln.

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Alexander Grünstedt