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Kindesmissbrauch wird zukünftig härter bestraft

Immer häufiger hört man von sexueller Gewalt gegen Kinder. Ein Reformpaket verfügt nun, dass die Strafen für die Täter deutlich verschärft werden.

„Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft” – so ist es im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik in Paragraph 176 zum sexuellen Missbrauch von Kindern festgeschrieben. Die Formulierung dieses Paragraphen soll nun deutlich verschärft werden: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat ihre Pläne zur Änderung des Strafrechts bei Kindesmissbrauch und Kinderpornografie konkretisiert.

Eine Freiheitsstrafe soll ab sofort statt „sechs Monaten bis zu zehn Jahren“ zwischen „einem und 15 Jahren“ liegen. Zudem soll die Tat künftig in jedem Fall als Verbrechen gelten. Bisher war sie in vielen Fällen nur als Vergehen eingestuft und damit fast schon bagatellisiert worden.

Auch der Besitz von Kinderpornografie soll künftig als Verbrechen behandelt werden. Bisher war hier nur die Rede von einer Strafverschärfung bei gewerbsmäßiger Verbreitung solcher Bilder und Videos.

Das Reformpaket enthält auch Neuregelungen, die die Reduzierung von Bewährungsurteilen gegen Kinderschänder vorsehen. Eine Sicherheitsverfahrung kommt bei besonders schweren Fällen nun auch für Ersttäter in Frage. Bisher wurden nur Wiederholungstäter in Sicherungsverwahrung gesteckt.

„Ich will, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder ohne Wenn und Aber ein Verbrechen ist”, erklärte Lambrecht bei der Vorstellung ihrer Pläne in Berlin. „Gleiches gilt für Kinderpornografie, mit der diese widerlichen Taten gefilmt und verbreitet werden. Wer mit der Grausamkeit gegen Kinder Geschäfte macht, soll künftig mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden können.”
Ein wichtiger Vorschlag und endlich ein Fortschritt, den Eltern und Betroffene schon viele Jahre fordern.

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Alexander Grünstedt