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Länder beraten über stufenweisen Lockdown

Die Kanzlerin berät am Mittwoch mit den Ministerpräsidenten die Lage in der Pandemie. Angesichts der dramatisch steigenden Infektionszahlen zeigte sich Merkel zuletzt sehr besorgt und erneuerte gleichzeitig ihre Warnung.

Die Entwicklung wird auch in den Ländern mit Sorge gesehen. Die SPD geführten Länder und Thüringen diskutieren derzeit einen Entwurf, in dem von einem „schrittweisen Herunterfahren des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens“ gesprochen wird. Wenn alle Maßnahmen zur Eindämmung des Virus nicht ausreichen, könnten diese Einschränkungen notwendig werden.

In zahlreichen Städten und Gemeinden sind die Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung von Infektionen bereits jetzt an ihre Grenzen gestoßen. Als Worst-Case-Szenario gilt ein Lockdown wie im Frühjahr, besonders für die Wirtschaft.

In dem Papier, dass sich noch im Entwurfsstadium befindet, heißt es dazu, dass die Berufstätigkeit generell weiter möglich sein soll, um damit weitreichende Folgen über die Pandemie hinaus zu verhindern. Daher sollen die Schulen und Kitas offengehalten werden.

Die Länder schlagen in dem Entwurf diese Maßnahmen vor:
• Bis einschließlich dem 30. November sollen “in Privatwohnungen nur Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen dürfen oder Personen aus einem Haushalt und maximal zwei Haushalts-ferne Personen”.
• Davon ausgenommen werden sollen Kinder bis 12 Jahre.
• Maximal 15 Teilnehmer sollen bei familiären Anlässen wir Beerdigungen, Hochzeiten, Taufen oder ähnlichen Anläsen erlaubt sein.

Das Ziel sei es, damit die Infektionszahlen so weit senken zu können, “dass in der Weihnachtszeit wieder mehr Menschen zusammentreffen können”. Sofern diese Maßnahmen nicht ausreichen, so ist in dem Entwurf ein schrittweises Herunterfahren des öffentlichen Lebens im Land vorgesehen. Dabei folge die vorgeschlagene „Schließungs-Reihe“ dabei der Logik, “möglichst zusätzliche, unnötige Kontakte sowie An- und Abfahrbegegnungen zu reduzieren, ohne einen vollkommenen Lockdown mit seinen schweren wirtschaftlichen und sozialen Folgen ausrufen zu müssen”.

In zeitlicher Reihenfolge werden diese Bereich benannt:
• Halbierung der geltenden Höchstgrenzen für Veranstaltungen, dann weitere Reduzierungen
• Schließung der Theater, Museen, Messen und Veranstaltungen
• Hochschulunterricht in der Regel digital
• Über die Sperrstunden hinausgehende Einschränkungen der Gastronomie; im Extremfall könnte nur noch Außer-Haus-Verkauf erlaubt werden
• Aussetzen des Vereinssports
• Schließung von Betrieben mit körpernahen Dienstleistungen wie Massage oder Friseure
• Schließung von Fitnessstudios, Schwimmbädern und Saunen
• Schließung gewerblicher Unterkünfte, um Reisen auf ein möglichst geringes Maß zu reduzieren
• Schließung des Einzelhandels für nicht notwendige Güter des täglichen Bedarfs

In dem Papier heißt es darüber hinaus, dass weitere Schließungen von einzelnen Wirtschaftsbereichen zusätzliche Soforthilfeprogramme erfordere. Dies solle mit dem Bund verhandelt werden. Eine Entlastung bei den Miet- und Betriebskosten müsse es besonders bei Selbständigen geben.

Offen ist allerdings, ob diese Vorschläge am Mittwoch eine Mehrheit bei den Ministerpräsidenten bekommen. Einigen Länderchefs gehen diese Maßnahmen zu weit, andere würden diese Regelungen eher noch weiter verschärfen. Wie so häufig wird es schwierig werden, hier eine gemeinsame Linie zu finden.

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Author
Stephan Heiermann