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Lynch-Justiz nach TV-Beitrag über Pädophile – ein 50-Jähriger wird schwer verletzt

In einem Fernsehbeitrag wurde ein mutmaßlicher Pädophiler gezeigt. Daraufhin entschieden mehrere, bislang unbekannte Männer, einen Mann in Bremen zusammenzuschlagen, da sie davon überzeugt waren, dass dieser der Kinderschänder sei.

Ein Fall von Selbstjustiz ereignete sich am Mittwochabend in Bremen-Lesum. Nachdem ein TV-Sender in einem Beitrag zeigte, wie Reporter des Senders per Internet Kontakt zu mutmaßlichen Pädophilen aufzunehmen versuchen und in dem Film ein Mann gezeigt wird, welcher durch sein Verhalten den Journalisten als verdächtig erschien, dachten bisher unbekannte Personen, den Mann erkannt zu haben.

Die Täter meinten auch die Adresse des Mannes in dem Beitrag, erkannt zu haben und beschließen zu dessen Haus in Bremen-Nord zu fahren. Das vermeintliche Opfer lebt in einem Mehrfamilienhaus in der Upsalastrasse, im Bremer Ortsteil Burgdamm.

Die Täter verschaffen sich Zutritt zu der Wohnung des vermeintlichen Kinderschänders und verprügeln den 50-jährigen Mann derart, dass dieser mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.

Die Polizei teilt mit: „Die Männer glaubten, das Recht in die eigene Hand nehmen zu müssen.“
Trotz der schweren Verletzungen, ist der Mann jetzt außer Lebensgefahr. Die Polizei ermittelt zurzeit in der Sache mit Verdacht auf vorsätzliche Tötung.

Die Ermittler untersuchten den Tatort und alle Wohnungen im Mehrfamilienhaus auf Hinweise, die zu der Annahme führen könnten, dass in dem Gebäude Menschen mit pädophiler Neigung leben könnten, konnten aber keine Belege dafür finden.

Die Ermittlungen laufen, denn bisher ist noch völlig unklar wie viele Täter bei dem Überfall beteiligt waren und wer die Täter sind. Die Polizei sucht nach Zeugen und sachdienlichen Hinweisen, die zur Klärung des Lynchaktes beitragen könnten.

Die Polizei warnt ausdrücklich vor Selbstjustiz und Lynchjustiz: „Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass niemand das Recht hat, die Justiz in die eigene Hand zu nehmen. Keine Form und kein Anlass zur Selbstjustiz sind tolerierbar. Es ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft und der Polizei Straftaten zu verfolgen.“

Der TV-Sender RTL hat wohlweislich alle Hinweise, Links und Informationen zu diesem Beitrag abgeschaltet.

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Author
Martin Beier