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Maskentragepflicht im Unterricht in Schleswig-Holstein

Härtere Maßnahmen bei der Coronavirus-Vorsorge hat das Land Schleswig-Holstein beschlossen. Alle Schüler ab der fünften Klasse müssen nach den Herbstferien vorerst Masken tragen, wie die Bildungsministerin Prien mit Blick auf das Risiko von Reiserückkehrern sagte.

In Schleswig-Holstein müssen Schüler ab der fünften Klasse nach den Herbstferien zwei Wochen lang im Unterricht Masken tragen. Mit dieser Maßnahme soll das Risiko einer Ausbreitung des Coronavirus an den Schulen durch Reiserückkehrer auf ein Minimum reduziert werden, teilte die Bildungsministerin Karin Prien mit. “Das ist ein vertretbarer Weg aus Fürsorge für die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler”, sagte die CDU-Politikerin. Gleichzeitig sprach sie von einer “sehr fragilen Situation”.

Wie der NDR in diesem Zusammenhang meldete, dürfen die Masken allerdings bei Prüfungen oder mündlichen Vorträgen abgenommen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Auch ist ein Lüftungskonzept von der Kultusministerkonferenz beschlossen worden. Dieses sieht vor, dass alle 20 Minuten ein Stoßlüften zu erfolgen hat. Gleiches gilt auch für den Zeitraum zwischen zwei Unterrichtsstunden.

Wie bisher gilt auch bei Lehrern, dass sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Am 19. Oktober geht in dem nördlichsten Bundesland nach den Herbstferien die Schule wieder los. Bestand hat dann die Maskenpflicht bis zum 31. Oktober.

“So viel Präsenzunterricht wie möglich”

Über diese Entscheidung sagte Prien: “So können wir auch in Corona-Zeiten so viel Präsenzunterricht wie möglich für alle Schülerinnen und Schüler anbieten.” Nur in wenigen Schulen wurde der Unterrichtsbetrieb durch das Infektionsgeschehen beeinflusst. “Das ist gut so und zeigt, dass unsere Hygieneregelungen funktionieren und die Schulen bisher gut durch die Corona-Zeit gekommen sind.”

Landesweite Maskenpflicht hatte es in den vergangenen Wochen im Unterricht an weiterführenden Schulen unter anderem in Nordrhein-Westfalen und Bayern gegeben. Für den Unterricht gilt dies derzeit nur noch lokal in München, Hamm und Remscheid, da hier die Zahl der Neuansteckungen extrem gestiegen waren.

In den meisten Ländern ist es momentan wie seit dem 24. August in Schleswig-Holstein. Im Schulgebäude haben Schüler und Lehrer einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, können diesen allerdings im Unterricht ablegen. Allerdings gilt im Norden die Regelung auch für alle anderen Bereiche des Schulgeländes wie zum Beispiel der Schulhof. Auch alle Schularten, Jahrgänge und Besucher wie Eltern sind an diese Regelungen gebunden.

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Stephan Heiermann