Massenpanik und Dutzende Opfer nach Anschlag auf Flughafen

Bei einem brutalen Anschlag auf den internationalen Mega-Flughafen London-Heathrow wurden 21 Menschen verletzt. Mehrere Personen hatten Pfefferspray versprüht und lösten Panik aus.

Am Sonntag stiegen vier Männer mit einer Frau in einen Aufzug des Flughafen-Parkhauses am Terminal 3 und sprühten sie plötzlich mit Pfefferspray ein, um ihr ihren Koffer zu entreißen, wie Polizeisprecher Peter Stevens die Vorkommnisse schilderte: „Durch das Spray wurden 21 Menschen verletzt, darunter ein dreijähriges Kind.“

Beteiligte kannten einander wohl
Die Verletzten konnten noch am Tatort von Sanitätern versorgte werden, fünf Personen kamen allerdings ins Krankenhaus. Die Beteiligten sollen einander gekannt haben, die Hintergründe des Angriffs sind allerdings noch unklar. Ermittelt wird auch mithilfe der Bilder aus Überwachungskameras.

Ausnahmezustand am Flughafen
Ein 31-jähriger Mann wurde vor Ort wegen des Verdachts der Körperverletzung festgenommen.  Nach den anderen drei Männern, die vom Tatort weggerannt seien, wird derzeit noch gesucht. Der Großeinsatz von Polizei und Rettungskräften am Flughafen London-Heathrow sorgte für einen stundenlangen Ausnahmezustand auf den Zufahrtsstraßen zum Terminal.

Zeuge verpasste Flug
Ein Zeuge berichtet, seinen Flug nach Indien verpasst zu haben: „Wir haben anderthalb Stunden im Verkehr festgesteckt. Wir sind zum Abfluggate gerannt, haben das Check-in um drei Minuten verpasst und wurden abgewiesen. Jetzt müssen wir 160 Kilometer zurück nach Hause fahren.“

Pfefferspray enthält Capsaicin, welches Schleimhäute und Atemwege extrem reizt. Die Symptome sind sofortiges starkes Brennen, heftiger Husten, Atemnot und Tränenfluss, verbunden fallweise auch mit temporärer Erblindung. Auf der Haut führt es zu Rötung und Schmerz. Die Effekte lassen meist nach 30 bis 60 Minuten nach.

Rechtliche Lage in Deutschland klar
Im Vereinigten Königreich sind der persönliche Gebrauch, der Besitz sowie das Mitführen von Pfefferspray verboten und gelten als Verstoß gegen das Waffengesetz. In Deutschland ist es als “Tierabwehrspray” gekennzeichnet frei verkäuflich und altersbeschränkt auf über 14-Jährige, sofern es auf Tiere angewendet wird. Im Einsatz gegen Menschen gilt es als Waffe, ist nur in echter Notwehr (§ 32 StGB) erlaubt und sonst eine gefährliche Körperverletzung. Auf öffentlichen Veranstaltungen und in bestimmten Zonen ist das Mitführen generell untersagt.

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Martin Beier