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Metzelder legt umfassendes Geständnis ab

Schwere Schlappe für Christoph Metzelder. Eine detaillierte Pressemitteilung des Amtsgerichts Düsseldorf muss nicht von der Website gelöscht werden. Dies entscheid das Verwaltungsgericht am Montag.

Das Amtsgericht Düsseldorf hat in der Kinderporno-Affäre um den Ex-Fußballnationalspieler Christoph Metzelder einen Punktsieg errungen. Es darf weiterhin die konkreten Tatvorwürfe und den vollen Namen des ehemaligen Vizeweltmeisters weiterverbreiten. Das Amtsgericht muss eine entsprechende Mitteilung von vergangenen Freitag nicht von seiner Homepage nehmen.

Dies geht aus einem Beschluss der 20. Kammer des Verwaltungsgerichts der NRW-Landeshauptstadt hervor. Einen Eilantrag der Metzelder-Anwälte wiesen die Richter somit zurück. Das Medienbulletin zur Anklageerhebung muss nicht gelöscht werden. In diesem Falle billigte die Kammer dem „öffentlichen Interesse Vorrang gegenüber dem privaten Interesse“ Metzelders zu. Somit darf die Justiz auch weiterhin darüber berichten, wenn die Klage wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie zugelassen werde. Aber auch für Metzelder gilt das Prinzip der Unschuldsvermutung, solange es kein rechtskräftiges Urteil gibt.

Metzelder hat offenbar Geständnis abgelegt

Doch wird diese Unschuldsvermutung von den Richtern relativiert. Aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts geht demnach hervor, dass durch Metzelder ein Geständnis abgelegt wurde. Dazu schreibt das Gericht: „Zwar hat der Antragsteller ausweislich der Anklageschrift ein Geständnis (nur) als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren abgelegt. Er hat aber nicht vorgetragen, dieses Geständnis im weiteren Verlauf des Strafverfahrens nicht aufrechterhalten zu wollen.” Und weiter: “Insofern ist bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen mit zu berücksichtigen, dass seine Berufung auf die Unschuldsvermutung relativiert ist.”

Und auch aus einer anderen Stelle des Beschlusses geht hervor, dass Metzelder geständig ist: „Das in der Anklageschrift vom 27. August 2020 wiedergegebene Ermittlungsergebnis beruhte u.a. auf der geständigen Einlassung des Antragstellers (Anmerkung der Red: damit ist Metzelder gemeint), der Aussage einer Zeugin sowie sichergestellten Bilddateien.” Weiter schreibt das Verwaltungsgericht an anderer Stelle: „Denn – wie oben ausgeführt – liegt bereits ein Mindestbestand an Beweistatsachen, namentlich die geständige Einlassung des Antragstellers, vor.” Es ist aber aus dem Beschluss nicht klar ersichtlich, ob alle vorgeworfenen Taten durch Metzleder gestanden wurden.

Doch wie „Focus Online“ berichtet, sei Metzelder voll umfassend geständig und habe von Beginn an kooperiert.

Metzelders Anwälte wollen Berichte untersagen lassen

Hingegen versuchen die Anwälte des Beschuldigten schon seit Monaten, Berichte über die Verdachtslage ihres Mandanten untersagen zu lassen. Anfänglich war dies erfolgreich, mittlerweile hat sich durch die Anklageerhebung das Blatt gewendet.

Aus dieser geht hervor, dass Metzelder im Sommer 2019 Kinderpornomaterial in 29 Fällen an drei Frauen mittels WhatsApp verschickt habe. Zudem besaß er 234 Missbrauchsdateien. Diese Offenheit hatte die Metzelder-Anwälte umgehend dazu veranlasst, eine entsprechende Veröffentlichung dieser Details zu verhindern. Dies ist mit der heutigen Entscheidung gescheitert.

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Author
Sara Breitner