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Münchner Patient erblindet fast nach OP am falschen Auge

Ein Münchner Friseur wurde versehentlich am falschen Auge operiert. Der Grund für die Verwechslung ist haarsträubend, die Folgen für den 37-Jährigen sind tragisch.

Aktuell wird am Oberlandesgericht in München über einen schweren Behandlungsfehler entschieden. Der damals 33-jährige Ali C. unterzog sich 2015 einer Augen-OP, um eine Hornhautverkrümmung am linken Auge zu korrigieren. Doch bevor der Chirurg ans Werk ging, machte der zuständige Anästhesist einen fatalen Fehler: Er klebte das falsche Auge ab. Dem operierenden Arzt fiel der Irrtum zunächst nicht auf. Er begann mit dem Eingriff und bemerkte die Verwechslung erst als der Schaden schon angerichtet war. Der Münchner Friseur Ali C. wachte zunächst blind auf.

Die Sehkraft am operierten Auge beträgt nur noch 5 Prozent. Mit speziellen Linsen kann C. eine Sehkraft von 60 Prozent erreichen. Dafür trägt der heute 37-Jährige Transplantate in beiden Augen, die mit der Zeit erneuert werden müssen. Ob dies im gesetzten Alter noch möglich ist, sei unklar, berichtete der Münchner gegenüber lokalen Medien. Er sei nicht mehr fähig seinen Beruf auszuführen und er fürchte, im Alter gänzlich zu erblinden.

Dass hier ein Behandlungsfehler vorlag, ist zweifelsfrei. Vor Gericht wird über die Höhe des Schmerzensgeldes verhandelt. Die Anwältin des Geschädigten behauptet, dass das Risiko für eine vollständige Erblindung sehr hoch sei. Ein Sachverständiger gab an, dass eine solche Entwicklung „nicht vorhersehbar“ sei. C. fordert 100.000 Euro Schmerzensgeld. In erster Instanz wurden ihm lediglich 70.000 Euro Schmerzensgeld und 21.000 Euro Schadensersatz zugesprochen. Sowohl Kläger als auch Angeklagter hatten Berufung eingelegt.

Der 37-Jährige erklärte in einem Interview, dass er besonders vom Verhalten des Mediziners enttäuscht sei. Dieser habe ihm zunächst versprochen, alles wieder gut zu machen aber „jetzt feilscht er noch ums Geld.“, so Ali C. Der Behandlungsfehler sei „bitter“, ohne Hilfsmittel könne er das Haus nicht mehr verlassen.

Behandlungsfehler kein Einzelfall
Die Bundesärztekammer zählte für das Jahr 2018 rund 1500 Behandlungsfehler in Deutschland, die medizinischen Dienste der Krankenkassen kamen auf knapp 3500 im selben Zeitraum. Eine unabhängige Statistik existiert nicht. Experten gehen jedoch davon aus, dass die Dunkelziffer sehr hoch sei, weil viele Patienten gar nicht erst den Rechtsstreit mit Ärzten und Kliniken wagen. Es könne sich tatsächlich um schätzungsweise 100.000 Behandlungsfehler pro Jahr handeln.

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Author
Sara Breitner