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Neue Regeln für die Krankschreibung per Telefon

Zufolge eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses können sich Arbeitnehmer, die sich nicht gesund genug für den Arbeitsplatz fühlen, ab sofort wieder eine telefonische Krankmeldung von ihrem Hausarzt erhalten. Die Regelung war zuerst in der Corona-Zeit eingeführt worden, hat sich aber nach dem Ende der Epidemie im Sand verlaufen.  

Trotzdem die Regelung auf dem Erfolg unter der Epidemie basiert, sollten Arbeitnehmer beachten, dass es sich hierbei nicht um die gleichen Maßnahmen handelt. Während man sich in der Coronazeit bis zu sieben Tagen krankschreiben lassen konnte, hat sich der Zeitraum jetzt auf höchstens fünf Tage reduziert.  

Mit der Verkürzung der Anzahl von Krankentagen respektierte der Bundesausschuss die Wünsche der Krankenkassen, die darauf hinwiesen, dass die Möglichkeiten für Ärzte und Ärztinnen zur Einschätzung der Krankheit am Telefon deutlich niedriger ist als bei einem persönlichen Besuch oder einer Videokonferenz. Bei der Ausstellung einer Krankenschreibung dreht es sich schließlich um die Erstellung eines Dokuments, auf das sich Arbeitgeber verlassen müssen. 

Auch andere Voraussetzungen müssen vorhanden sein, bevor man eine telefonische Krankschreibung beantragen kann. Patienten müssen in diesem Zusammenhang nachweislich der jeweiligen Hausarztpraxis bereits bekannt sein. Bevor eine telefonische Krankschreibung ausgestellt werden kann, muss auch sichergestellt werden, dass die Betroffenen keine schweren Krankheitserscheinungen zeigen. Auch eine ärztliche Sprechstunde per Videolink muss erst ausgeschlossen werden. 

Mit der neuen Regelung sollen Ärzte und Krankenhäuser entlastet werden, die im Augenblick schwer unter einem saisonbedingten Andrang leiden. Insbesondere Atemwegserkrankungen, aber auch Erkältungen und Grippe machen dem Gesundheitswesen in Deutschland zurzeit zu schaffen. Außerdem ist auch ständig eine neue Variante des Coronavirus im Umlauf. Mit einer telefonischen Behandlung verringert sich nicht nur der Arbeitsaufwand für die Ärzte und Ärztinnen, sondern auch die Ansteckungsgefahr in Wartezimmern.  

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Alexander Grünstedt