

Für diejenigen, die die jährliche Steuererklärung als Folter empfinden, ist die neueste Nachricht vom Finanzamt überraschenderweise gut. Ab dem 1. Juli in diesem Jahr kann das angsteinflößende Formular für einige ausgewählte Bürger bereits ausgefüllt in der ELSTER-App auf dem Handy erscheinen. Alles, was man tun muss, ist überprüfen und bestätigen. Im ersten Umgang können nur ledige, kinderlose Arbeitnehmer sowie Bezieher von Alterseinkünften von dem neuen System Gebrauch machen, das vom bayerischen Finanzministerium im Auftrag von Bund und Ländern entwickelt wurde. Allerdings haben Verbraucherschützer bereits die ersten gravierenden Mängel entdeckt und warnen jetzt davor, allzu enthusiastisch mit dieser neuerlichen Dienstleistung des Staates umzugehen.
Versteckte Steuererhöhung
Die Verbraucherschutzorganisation Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. hat im Grunde nichts gegen die Minderung des Arbeitsaufwands für Steuerzahler. Der Verein bemängelt aber, dass die bereits ausgefüllten digitalen Formulare keine Rücksicht auf diverse Steuerabzüge nehmen und diese deshalb auch nicht bei der Steuerberechnung in Betracht ziehen. Zu den Steuerabzügen, die nicht in der automatischen Steuererklärung berücksichtigt werden, gehören Werbungskosten wie Arbeitszimmer und Reisepauschalen, Spenden, Versicherungen und Krankheitskosten sowie Handwerkerleistungen. Steuerzahler, die die automatische Steuererklärung einfach akzeptieren, weil sie sich nicht darüber im Klaren sind, dass diese Abzüge geltend gemacht werden können, werden deshalb weit mehr Steuern zahlen, als sie sollten. Weil Nutzer der ELSTER-App die Angaben nicht einfach einfügen können, bezeichnet der Verein die automatisierte Funktion als eine „versteckte Steuererhöhung“.
Weniger Bußgelder und Schätzungen
Das neue System bietet allerdings auch gute Nachrichten für Trödler und Vergessliche, die versäumen, ihre Steuererklärung rechtzeitig abzuliefern. Bei Testversuchen in Hessen wurde diesen Sündern statt Mahnungen und Schätzungen einfach eine automatische Steuererklärung zugesandt, die nur angepasst und akzeptiert werden musste. Durch diese Maßnahme erhofft sich das Finanzamt eine Entbürokratisierung und einen reibungslosen Ablauf zu den jährlichen Stoßzeiten.