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Politiker wollen Feiertage nachholen lassen

Die Feiertage im Jahr 2021 meinen es mit den Arbeitnehmern nicht besonders gut, denn besonders viele von ihnen fallen in diesem Jahr auf ein Wochenende. Daher kommen nun von Politikern verschiedenster Parteien die Forderungen, dass über gesetzliche Regelungen die so entgangenen freien Tage kompensiert werden sollten. In vielen anderen Ländern ist dies bereits möglich.

Mehrere Politiker aus den deutschen Parteien machen sich derzeit dafür stark, dass die gesetzlichen Feiertage, die in diesem Jahr auf ein Wochenende fallen, als Corona-Bonus an Wochentagen nachgeholt werden dürfen. Die „Saarbrücker Zeitung“ hat vor dem Hintergrund darüber berichtet, dass gerade im aktuellen Jahr 2021 ungewöhnlich viele Feiertage auf ein Wochenende fallen. Dies betrifft unter anderem der Tag der Arbeit am 1. Mai, der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober und auch die Weihnachtsfeiertage.

Gegenüber der Zeitung sagte unter anderem der SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese, da dies so sei, „wäre es eine Anerkennung und ein einfacher Corona-Bonus, wenn der darauffolgende Montag dann frei wäre für die Beschäftigten”. Und auch Jörg Schindler, Bundesgeschäftsführer der Linken, forderte, dass die Arbeitgeber zu einem Ausgleich solcher Feiertage verpflichtet werden und das Arbeitszeitgesetz entsprechend geändert werden sollte.

„Feiertage sind für die Menschen Tage der Erholung“, betonte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Beate Müller-Gemmeke. Daher müsse über dieses Thema nun „unaufgeregt“ gesprochen werden. Im Bundestag hatte besonders die Linksfraktion schon mehrfach solche Vorstöße zu entsprechenden Ausgleichsregelungen unternommen. In einem Antrag wies sie bereits im Jahre 2018 darauf hin, dass es solche Kompensationsregelungen für Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, in mehr als 85 Ländern auf der Welt gebe. Dazu gehören in Europa auch Belgien, Spanien und Großbritannien.

Steuerfreier Bonus für Arbeitnehmer bereits möglich

Die Bundesregierung hatte erst im vergangenen Jahr für Unternehmen entsprechende Möglichkeiten geschaffen, dass Arbeitnehmer einen steuerfreien Bonus von maximal 1.500 Euro erhalten können. In einem ersten Schritt war diese Regelung bis zum 31. Dezember des vergangenen Jahres begrenzt worden. Allerdings ist dies Frist im neuen Jahressteuergesetz 2020 schon bis zum 30. Juni 2021 verlängert worden. Somit besteht für Unternehmen, die bislang nicht die Möglichkeit hatten, ihren Angestellten diesen Bonus auszuzahlen bzw. den maximalen Betrag von 1.500 Euro auszuschöpfen, haben somit bis Mitte 2021 die Chance, dies nachzuholen.

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Alexander Grünstedt