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Polizist verurteilt, weil er heimlich das Kondom entfernte

Ein Berliner Polizist entfernte heimlich beim Sex das Kondom. „Vergewaltigung“ sagt die Staatsanwaltschaft. Damit wurde erstmals der Verdacht auf „Stealthing“ in Deutschland verhandelt.

Ein 37-jähriger Polizist aus Berlin trifft sich mit einer Frau, um mit ihr Sex zu haben. Vereinbart ist der Geschlechtsverkehr mit Kondom. Während des Beischlafs streift er heimlich das Präservativ ab und macht ohne weiter. Ab hier wird aus einvernehmlichem Geschlechtsverkehr eine Vergewaltigung, sagt die Staatsanwaltschaft. Das Heimliche-Gummieabstreifen hat sogar einen Namen: „Stealthing“. Erstmals wurde dieser Tatbestand nun vor einem deutschen Gericht verhandelt und verurteilt.

Der ledige Ordnungshüter aus der Hauptstadt sucht laut Medienberichten regelmäßig in einschlägigen Internetforen nach Sexualpartnerinnen. An einem Samstagabend im November einigte er sich gemeinsam mit einer Frau in seiner Wohnung auf ein sexuelles Abenteuer. Die geschah zunächst auf „ausdrückliches Verlangen“ der Frau mit Kondom. „Während des laufenden Geschehens, von der Geschädigten unbemerkt“ habe er das Kondom abgestreift und ohne Schutz weitergemacht. Die Anklage warf ihm vor, dass der damit „herbeigeführte ungeschützte Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen erfolgte“. Damit ist ein Tatbestand nach Paragraf 177 Absatz 1 und Absatz 6 Strafgesetzbuch „Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung“ erfüllt. Insbesondere ein Polizist sollte das wissen.

Der 37-jähirge Ordnungshüter behauptet: „Das Kondom war gerissen“, deshalb habe er es abgestreift. Außerdem habe er „mit der Hand nachgeholfen“ und sei „außerhalb zum Orgasmus gekommen“. Die Frau habe daraufhin „wutentbrannt die Wohnung verlassen“.

Die Frau fühlte sich missbraucht und prangerte an, er habe sie durch den ungeschützten Geschlechtsverkehr einem erhöhten Risiko für die Übertragung von Geschlechtskrankheiten sowie der Gefahr einer ungewollten Schwangerschaft ausgesetzt.

Sie klagte. Die Staatsanwaltschaft gab ihr Recht. Er plädierte auf Freispruch. Schließlich wurde der Polizist wegen „sexuellen Übergriffs“ zu acht Monaten Haft verurteilt, ausgesetzt auf Bewährung. Außerdem soll er der Nebenklägerin über 3000 Euro zahlen und die Gerichtskosten tragen. Sein Dienst als Polizist ist mit dem Urteil nicht automatisch gefährdet. Hätte der Richter dem Vorwurf der Vergewaltigung stattgegeben, wären es mindestens zwei Jahre gewesen und eine Entfernung aus dem Staatsdienst. Die Verteidigung reichte bereits Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Möglich sind nun eine Berufung vor dem Landgericht oder auch eine Sprungrevision zum Kammergericht, erläutert der SPIEGEL.

Das „Stealthing“ ist als Sex-Trend in den USA bekannt geworden. Nach einer Definition der Fachzeitschrift „Columbia Magazine of Gender and Law“ versuchen Männer dabei absichtlich und heimlich die Ejakulation im Körper des Sexual-Partners zu vollziehen. In vielen Ländern ist die Rechtslage hierzu noch unklar.

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Author
Stephan Heiermann