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Reisewarnung vom Auswärtigen Amt für drei Regionen in Spanien

In mehreren europäischen Ländern treten zur besten Urlaubszeit zahlreiche Neuinfektionen mit dem Coronavirus auf. Nach Ansicht der deutschen Gesundheitsbehörden sollten sich besonders Reisende nach Spanien in Acht nehmen. Der Sieben-Tage-Grenzwert ist dort in drei Regionen überschritten worden.

Das Auswärtige Amt warnt wegen stark steigender Corona-Infektionen in Spanien nun vor touristischen Reisen in drei Regionen des bei Deutschen beliebte Urlaubsland. Nach einer Mitteilung des Auswärtigen Amts sind von der formellen Reisewarnung Katalonien mit Barcelona als Touristenmetropole und den Stränden der Costa Brava ebenso betroffen, wie die weiter westlich im Landesinneren gelegenen Regionen Aragón und Navarra. Hingegen betrifft dies nicht die Kanaren oder Balearen.

Das Robert-Koch-Institut hat zuvor die genannten Regionen in eine Liste mit betroffenen Regionen aufgenommen. Dies bedeutet, dass laut dem Bundesgesundheitsministerium die Schwelle von mehr als 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner in den drei Gebieten gerissen worden ist. Bislang steht in der EU schon Luxemburg auf dieser Liste des Ministeriums, welche besonders für deutsche Touristen von Bedeutung ist.

Reiserückkehrer müssen vierzehn Tage in Quarantäne

Wie das Ministerium in diesem Zusammenhang erläuterte, müssen sich Reiserückkehrer direkt in eine 14 Tage dauernde Quarantäne begeben. Ebenso müssen sie sich bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, ein negatives Corona-Testergebnis vorzulegen. Dieses darf aber maximal 48 Stunden alt sein. Eine Corona-Testpflicht wird es dann ab der nächsten Woche geben, die über die freiwilligen Tests hinausgehen werden und für alle Rückkehrer aus dem Ausland dann kostenfrei möglich sein werden.

Auf der Internetseite des AA heißt es: “Überschreitet ein Land die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen, können Reisewarnungen wieder ausgesprochen werden.” Auf die drei genannten spanischen Regionen trifft dies lauf dem RKI aktuell zu. Urlaubern ist im Rahmen einer offiziellen Reisewarnung eine kostenlose Stornierung von Buchungen möglich.

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Author
Martin Beier