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Richterspruch im Abgasskandal – Schummel-Diesel sind Mängelware

Einen höchstrichterlichen Beschluss hat der Bundesgerichtshof am Freitag gefällt. Demnach sind die von Volkswagen in Diesel-Autos eingebauten Abschalteinrichtungen als Sachmangel einzustufen.

Die einem Schummel-Diesel aufgesessenen Kunden stärkt dieser Beschluss. Somit wird seitens des Gerichts bestätigt, das Ihr Wagen einen Mangel hat und bietet damit den Kunden leichter eine Möglichkeit, vor Gericht einen möglichen Schadenersatz durchzusetzen.

Die Richter begründeten den Beschluss damit, dass illegal eingebaute Abschalteinrichtungen einen Verlust der Straßenzulassung zur Folge haben könne. Somit ist dem Käufer ein Schaden entstanden.

“Wenn es sich um einen Sachmangel handelt, dann muss der Kunde den Hersteller zunächst auffordern, den Mangel zu beseitigen. Durch die Mangelbeseitigung dürfen aber keine neuen Mängel entstehen, etwa ein höherer Verbrauch nach einem Software-Update. Lässt sich der Mangel nicht beseitigen, dann hat der Kunde Anspruch auf Minderung des Preises oder kann vom Kaufvertrag zurücktreten“, sagte Rechtsanwalt Christian Genzow zur „Automobilwoche”.

Umtausch und Schadenersatz werden nun immer wahrscheinlicher

In dem Abgasskandal rund um Volkswagen geht mit dem Beschluss der erste große Prozess zu Ende. Ein Mann hatte geklagt, da sein Autohändler einen 2015 gekauften Tiguan nicht zurücknehmen wollte. Sein Ziel in dem Verfahren war es, dass der Schummel-Diesel gleichwertig durch ein anderes Auto ersetzt wird. Vorherige Gerichte sahen dies noch als “unmöglich” an, da das Modell so nicht mehr gebaut werde und ein gleichwertiger Umtausch so nicht möglich sei.

Diese fehlerhafte Einschätzung wird vom BGH heftig kritisiert. Nur in einem Einzelfall könne ein Ersatz verweigert werden, wenn die Kosten unverhältnismäßig seien.

Den rund 50.000 Klägern gegen VW gibt dieser Beschluss des Bundesgerichtshofes deutlich bessere Karten im Kampf um einen Schadenersatz in die Hand. Es erscheint nun wesentlich wahrscheinlicher, dass vor dem Auffliegen des Abgasskandals gekaufte Schummel-Diesel zurückgenommen werden müssen.

Bei Volkswagen geht man nach dem Gerichtsbeschluss nicht davon aus, dass hieraus Erfolgsaussichten für die Musterfeststellungsklagen gegen den Konzern zu schlussfolgern seien. Die Erwägungen vom Bundesgerichtshof sind derzeit noch vorläufig.

Im Gegenzug dazu müssen nach einem Sensationsurteil vom 21. Februar Schummel-Diesel, die erst nach dem Auffliegen des Abgasskandals verkauft wurden, bereits jetzt zurückgenommen werden. Dies hat ein Gericht im München in einem Prozess festgelegt.

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Jerry Heiniken