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Risiko-Rückkehrer geben oft falsche Daten an

Seit der Einführung der Meldepflicht für Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten hat die Bundespolizei Ungereimtheiten bei rund 20 Prozent aller Reisenden festgestellt. Bei Stichproben auf verschiedenen Flughäfen wurden seit Anfang November 15.147 Reisende kontrolliert. Laut Angaben der Bundespolizei waren die Angaben bei 2.985 mangelhaft. Die Reisenden hätten nach Angaben der Sicherheitsbehörden oft Fantasienamen wie „Donald Duck“ eingetragen, häufig auch falsche Telefonnummern und Adressen.

Nach einer Idee von Gesundheitsminister Jens Spahn war Anfang November eine Meldepflicht für jeden Passagier eingeführt worden, wenn sie aus Risikogebieten einreisen. Dabei besteht sowohl die Möglichkeit, dies inklusive Meldeadresse und einer aktuellen Telefonnummer, online einzutragen oder klassischerweise handschriftlich in ein Formular. Damit solle sichergestellt werden, dass die verbindliche Quarantäne eingehalten wird. Außerdem drohen bei Zuwiderhandlungen massive Strafen von bis zu 25.000 Euro.

Zwei Wochen nach der Einführung heißt es aus Sicherheitskreisen, dass bei der Idee offenkundig nicht alles richtig durchdacht worden sei. Da kein Abgleich von Daten wie Namen, Adresse oder Telefonnummer mit dem Einwohnermeldeamt erfolgt, können Reisende völlig frei ausgedachte Namen eintragen. Auch hat die Bundespolizei bei den Stichproben an der Passkontrolle keinen Zugriff auf Details der elektronischen Datenbank.

Bestätigt hat diesen Mangel die Bundespolizei auf eine entsprechende Anfrage des „Spiegel“. Eine Sprecherin sagte: „Die Bundespolizei hat keinen Zugriff auf die elektronischen Einreisedaten der Reisenden“. Den Beamten bleibt nur die Möglichkeit, Vor- und Zunahme sowie das Geburtsdatum auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Diese Daten sind auf der Bestätigung der Meldung bei der Datenbank zu sehen. Um die Quarantäne regelmäßig kontrollieren zu können, sind aber gerade Adress- und Kontaktdaten essenziell.

Derzeit gelten für fast alle Länder die strengen Regeln bei einer Reiserückkehr. Das Robert-Koch-Institut legt auf der Basis der Infektionszahlen entsprechende Listen fest. Die Zahl der Reisenden sind nach Angaben der Flughafenbetreiber immer noch sehr gering im Vergleich zu den Vor-Corona-Zeiten. Regelmäßige Flugverbindungen aus den USA, Mexiko und anderen als Corona-Hotspots eingestufte Länder werden trotzdem bedient. Aber sind auch Staaten als Risikogebiete eingestuft worden, obgleich sie viel geringere Infektionszahlen als Deutschland aufweisen.

Allerdings könnte in den nächsten Tagen die gesamte Listung solcher Risiko-Gebiete kippen. Das Verwaltungsgericht in Münster hat für Nordrhein-Westfalen entschieden, dass im Fall eines Reisenden die Quarantäne-Verpflichtung nicht verhältnismäßig sei. Das Land, aus welchem er zurückkehrte, hat wesentlich bessere Zahlen als Deutschland, ist aber trotzdem als Risikogebiet eingestuft. Die gesamte Vorschrift wurde durch das Gesundheitsministerium in Düsseldorf umgehend ausgesetzt worden.

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Sara Breitner