Schon ab dem 1. September: Darauf können sich die Verbraucher freuen

Im August stieg die Inflation um 2,9 Prozent: Produkte und Dienstleistungen, die ohnehin schon teuer sind, kosten nun noch mehr. Für Verbraucher ist das Leben derzeit daher nicht immer einfach – schließlich wollen wir, wenn wir schon so viel ausgeben müssen, den bestmöglichen Wert für unser Geld. Doch zumindest in dieser Hinsicht gibt es nun einige gute Nachrichten.

Unter den Änderungen, die im September für Verbraucher anstehen, gibt es zwei Punkte, die hoffentlich vielen Bürgern das Leben erleichtern und ihnen obendrein helfen werden, Geld zu sparen.

Neue EU-Labels sorgen für mehr Klarheit bei Produkten
Sind Sie es leid, gutes Geld für Dinge auszugeben, die kaum halten? Im September führt die EU zwei neue Labels für Geräte ein, die es einfacher machen sollen, auf den ersten Blick zu erkennen, welche wahrscheinlich ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis bieten: Bei Geräten mit dem Gewährleistungslabel erhalten Sie mindestens zwei Jahre Reparatur- oder Ersatzleistung, während das „GARAN-Label“ darauf hinweist, dass der Hersteller zusätzliche Haltbarkeitsgarantien bietet.

In Sachen Kennzeichnung werden Verbraucher möglicherweise bald weitere Unterschiede bemerken: Ab dem 27. September dürfen nur noch Produkte als „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ ausgewiesen werden, bei denen der Hersteller nachweisen kann, dass dies tatsächlich der Fall ist. Keine irreführenden Werbeversprechen mehr: Gemäß einer neuen Verordnung dürfen nur noch zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel verwendet werden – und das auch nur von Unternehmen, die ihre Umweltaussagen belegen können.

Hilfe bei der Steuererklärung
Die Vermietung von ungenutzten Räumlichkeiten und Immobilien ist eine gute Möglichkeit, sich ein zusätzliches Einkommen zu sichern, doch die zusätzlichen Einnahmen und Ausgaben können die Erstellung der Steuererklärung erheblich erschweren. Bislang stand kostenlose Hilfe nur denjenigen zur Verfügung, die weniger als 18.000 Euro pro Jahr mit ihren Vermietungen verdienten (36.000 Euro bei Zusammenveranlagung). Das entfällt nun: Ab dem 1. September bedeutet eine Änderung im Steuerberatungsrecht, dass Lohnsteuerhilfevereine künftig alle Mitglieder umfassend beraten dürfen.

Alkoholverbot an Bahnhöfen
Eine weitere Änderung, die ab dem 1. September in Kraft tritt und die Verbraucher beachten sollten, ist die schrittweise Einführung eines Alkoholkonsumverbots an Bahnhöfen durch die Deutsche Bahn. Dies geschieht schrittweise: Zu den ersten betroffenen Bahnhöfen gehören der Berliner Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen sowie die Bahnhöfe in Kiel und Braunschweig. Dort wird der Alkoholkonsum in den Bahnhofshallen (mit Ausnahme von gastronomischen Einrichtungen mit Schanklizenz) sowie auf den Bahnsteigen vollständig verboten sein. Geplant ist, das Verbot bis zum 15. Oktober auf alle rund 5.400 Bahnhöfe in Deutschland auszuweiten.

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Oskar Herbert