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Schulleiterin klagt gegen Bildungsressort – Gymnasium für Behinderte ungeeignet

Ein Gymnasium in Bremen wehrt sich dagegen, behinderte Schüler in der fünften Klasse aufnehmen zu müssen. Die Schulleiterin Christel Kelm hat Klage wegen der Inklusion eingerichtet.

Vor etwa zwei Wochen ging diese Klage beim Verwaltungsgericht ein, denn die Leitung ist der Meinung, dass geistig behinderte Kinder dem Niveau eines Gymnasiums nicht gewachsen sind. Die Schule in Bremen, das Gymnasium Horn, bietet Platz für ungefähr 1100 Schüler. Jedes Jahr bekommt diese deutlich mehr Anmeldungen als sie Plätze bieten können und jetzt soll eine Klasse neu gebildet werden, in welcher 19 Schüler teilnehmen und davon fünf Kinder beeinträchtigt sind.

Es ist das erste Mal in der Bremer Geschichte, dass eine Schule juristische Schritte gegen das Bildungsressort einleitet. Wie der „Weser-Kurier“ berichtet, habe das Gymnasium dem Bildungsressort seine Bedenken im Vorfeld bereits mitgeteilt. Die zuständigen Richter erwarten eine Stellungnahem von der Bildungssenatorin Claudia Bogedan, SPD. Gerichtssprecherin Katja Koch: „Die Frage ist vor allem, ob das Gymnasium klagebefugt ist. Das werden die Richter prüfen, bevor es zu einer Verhandlung kommt.“

Das Bildungsressort sieht sich im Recht: „Wir sind der Auffassung, dass es zulässig ist, zu bestimmen, dass ein Gymnasium Inklusionsschule wird.“ Mittlerweile überkommt die Schulleiterin eine Welle der Kritik.

In Bremen gibt es immer mehr Kinder mit Behinderungen, für welche man Schulplätze schaffen muss. Dabei geht es nicht nur um geistig behinderte, sondern auch körperliche Behinderungen, Autisten und so weiter. Man darf den Kindern das Recht auf einen Unterricht in einer Schule in der Nähe nicht nehmen.

Der Landesbehindertenbeauftragte Joachim Steinbrück stellt klar, dass nach deutschem Recht die Inklusion an Schulen auch für Gymnasien gelten. „Den Ausgrenzungen behinderter Menschen in Schulen müssen dringend Grenzen gesetzt werden.“ Ob die Schüler den Anforderungen gewachsen seien oder nicht, hier geht es darum, differenziert zu unterrichten, abhängig von Lernzielen.

Eine besondere Problematik sieht der Behindertenbeauftragte in der Klage. Er ist der Meinung, dass die Schulleitung nicht vor das Gericht hätte gehen sollten. „Der Klageweg polarisiert ungemein. Eine gerichtsnahe Mediation wäre die bessere Lösung.“ So hätte man in Ruhe klären können, was für Bedingungen geschaffen werden müssen, damit man Jugendliche auf das Abitur vorbereiten und gleichzeitig Schüler mit Unterstützungsbedarf angemessen unterrichten kann.

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Author
Stephan Heiermann