Der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder von Madeline McCann wurde aufgrund einer skandalösen Wende nach nur neun Minuten beendet. Eine Richterin hatte „Tötet diesen Teufel“ über Bolsonaro auf Twitter geschrieben hatte – sie habe somit nicht die notwendige „Distanz“, kritisierte der Verteidiger.
Christian Brückner (47) steht vor Gericht. Angeklagt ist er wegen drei Vergewaltigungen und zwei Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern, also insgesamt „fünf Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“. Der Sexualmord an dem britischen Kind Madeline McCann von vor 17 Jahren ist nicht Teil des Prozesses – die Leiche wurde nie gefunden, auch wenn die Ermittler fest an Brückners Schuld glauben.
Stattdessen wird die Vergewaltigung der einstigen Kellnerin Hazel B. aus Irland in ihrem Appartement verhandelt. Sie las die Täterbeschreibung einer ähnlichen Tat an einer Amerikanerin (72 Jahre alt) in Praia de la Luz – der Täter war maskiert und mit einem Messer bewaffnet in die Wohnung eingedrungen. Beschrieben wurde es als blauäugig mit deutschem Akzent, er benutzte Kondome und filmte das Vergehen.
So war es auch bei Hazel B.- so kam man darauf, dass auch sie von Christian Brückner missbraucht worden war. „Ich kann es nicht erwarten, meinem Peiniger in die Augen zu schauen und ihn vor Gericht zu sehen“, wird sie von der „Daily Mail“ zitiert.
Der erste Prozesstag, an dem die Anklageschrift verlesen werden sollte, startete mit 38 Minuten Verspätung – zu groß war das Medieninteresse, auch zahlreiche Zivilisten wollten teilhaben. Richterin Dr. Uta Engemann wollte damit beginnen, die Personalien festzustellen, musste dann aber wegen eines Antrags des Verteidigers Dr. Friedrich Fülscher pausieren. Er halte Schöffin Britta T.-D. für befangen. „Ich muss ein faires Verfahren sichern. Mit so einer Schöffin geht das nicht“, sagte er gegenüber der BILD.
Was dann herauskommt, ist ein kleiner Skandal: Die Laien-Richterin habe 2019 auf Twitter zur Tötung des brasilianischen Ex-Präsidenten Javier Bolsonaro aufgerufen. „Tötet diesen Teufel, dieser Bastard muss vernichtet werden.“ Die Schöffin lasse also „Distanz“ vermissen, und vertrete Sichtweisen, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar seien. Das Gericht zog sich zur Beratung zurück und stimmte zu: Auch Staatsanwältin Ute Lindemann sieht den Antrag der Verteidigung als begründet an. „Äußerungen außerhalb der Rechtsordnung, Aufruf zu Mord und Totschlag dulden wir nicht, so jemand kann nicht ehrenamtlich Richterin sein“, heißt es.
Der Prozess wurde somit nach nur neun Minuten Verhandlung vertagt. Eigentlich hätte die Anklage verlesen werden sollen, die nach Ermittlungen in mehreren europäischen Ländern mehr als 100 Seiten umfasst.
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