Unglaubliches Pauschal-Bußgeld auch bei geringen Vergehen

Im Grunde genommen hört sich der neue Beschluss von Bund und Ländern logisch, wenn nicht sogar angenehm an: Um langwierige und nervige Bußgeldverhandlungen zwischen den Behörden und Verkehrsteilnehmern zu vereinfachen, sollen Bußgelder in Zukunft in pauschale Verwarngelder umgewandelt werden. Dabei wird der Bußgeldentscheid vollständig entfernt und die betroffenen Verkehrsteilnehmer müssen lediglich einen bestimmten Betrag zahlen, unabhängig davon, wie schwerwiegend ihr Vergehen war.  

Aber die neue Bußgeldverordnung, die schon in diesem Jahr in Kraft treten soll, empört Vertreter von Automobilverbänden und Verbraucherschützern gleichermaßen. Dabei spielt der angesetzte Pauschalbetrag eine große Rolle, den Verkehrssünder zahlen sollen, um ein Verfahren zu umgehen. 

Staatliche Abzocke 

Der Bund und die Länder haben den Pauschalbetrag, der künftig für Verkehrsordnungswidrigkeiten verlangt wird, auf 150 Euro gesetzt. Damit verdreifacht sich das Bußgeld beinahe, das im Augenblick für leichtere Vergehen im Straßenverkehr berechnet wird und sich auf höchstens 55 Euro beläuft. Da es sich bei dieser neuen sogenannten Verwarngebühr nicht mehr um ein Bußgeld handelt, kann gegen den Betrag kein Widerspruch eingelegt werden. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, darf zwar die Zahlung verweigern, muss sich allerdings danach auf einen langwierigen Schriftverkehr mit den Behörden einrichten, der mit mehr Kosten verbunden sein kann. Dabei kann man davon ausgehen, dass die meisten den unerhörten Betrag zahlen werden, um weiteren Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen. 

Behördliche Willkür 

Neben der unerhörten Verdreifachung des Strafgeldes bemängeln Kritiker der neuen Verordnung, dass Straßenverkehrsteilnehmer zu sehr der Willkür von einzelnen Vertretern der Behörden, wie zum Beispiel von der Polizei, ausgesetzt werden. Mit dem Wegfallen eines Bußgeldverfahrens können sich Betroffene weniger gegen die Strafe verteidigen. Zudem befürchten Kritiker, dass es aufgrund des vereinfachten Verfahrens viel häufiger zu Strafzetteln kommen wird, weil sich auch die Behörden mit weniger Papierkram herumschlagen müssen. Stattdessen können sie schnell und einfach abkassieren, zumeist ohne weitere Konsequenzen. Andere Kritiker sind besorgt darüber, dass die Höhe der neuen Gebühr auch gegen Geringverdienende diskriminiert, weil sie die hohen Geldstrafen weniger gut wegstecken können. Die Bundesregierung prüft im Augenblick noch die neuen Maßnahmen, die schon dieses Jahr eingeführt werden sollen. 

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Alexander Grünstedt