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Verlängerung des Lockdown bis 17. Januar im Gespräch

Mit einem eindeutigen Willen zur Verlängerung des derzeitigen Teil-Lockdowns gehen die Bundesländer in die neuerliche Spitzenrunde mit der Kanzlerin Angela Merkel am kommenden Mittwoch. Nach derzeitigem Stand sollen die Maßnahmen aller Voraussicht nach bis zum 20. Dezember, möglicherweise sogar noch viel länger gelten. Zu Weihnachten sind Ausnahmen geplant, anders als sonst wird auf jeden Fall das Silvesterfest werden.

Nun wurde ein von Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller vorgelegtes und mit den SPD-Länderchefs abgestimmtes Papier bekannt. Demnach soll der Lockdown mit strengsten Kontaktbeschränkungen bis zum 17. Januar sogar noch deutlich länger gehen.

Der „Bild“-Zeitung liegt ein Entwurf der Beschlussfassung vor, aus dem der nachfolgende Lockdown-Plan hervorgeht.

Mindestens bis zum 20. Dezember sollen alle am 28.11. beschlossenen Maßnahmen verlängert werden. Das heißt, dass die Gastronomie, Fitnessstudios und Kinos weiter zu bleiben. Automatisch werden diese Maßnahmen um 14 Tage verlängert, wenn die Infektionszahlen bis zu diesem Zeitpunkt nicht massiv gesunken sind.

Darüber hinaus sollen vom 1. Dezember bis zum 17. Januar die Kontaktbeschränkungen verschärft werden. Auf maximal zwei Haushalte mit höchstens fünf Personen sollen dann private Treffen begrenzt werden. Ausgenommen sind lediglich Kinder bis 14 Jahre, was ein Ende der Ein-Freund-Regel bedeutet.

Sonderregelungen für Weihnachten

An Weihnachten sollen Ausnahmen gelten. Menschen sollen sich mit Verwandten oder Freunden aus mehr als zwei Haushalten treffen können. Die Anzahl der beteiligten Personen ist dabei aber noch unklar. Es sind fünf oder aber zehn Personen im Gespräch. Auch ist noch nicht klar, wie lange die Definition von Weihnachten ausgelegt wird. Entweder gilt sie dann vom 21. bis zum 27. Dezember, andere erwarten das bis zum 3. Januar.

Von dieser Maßnahme sind wiederum Kinder bis 14 Jahren ausgenommen. An Silvester soll es dann ein Böllerverbot geben. Dies bedeutet, kein Verkauf, Kauf oder Zünden von Feuerwerken. Ausgesetzt werden können diese Maßnahmen dann von Ländern, in denen die Inzidenz unter 35 oder 50 liegt.

Für Schüler und Lehrer solle künftig eine verkürzte Quarantäne von fünf Tagen gelten. Durch einen Schnelltest können sich die Betroffenen von der Quarantäne befreien lassen. Unternehmen werden dazu angehalten zu prüfen, ob „Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 21. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 geschlossen werden können“.

In der Vorlage wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, wie die „durch die Corona-Pandemie im Gesundheitswesen verursachten Mehrkosten“ abgefedert werden könnte. Die SPD bringt in diesem Falle einen „Solidaritätszuschlag“ ins Spiel, damit nicht nur die Krankenkassenbeiträge der gesetzlich Versicherten steigen.

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Alexander Grünstedt