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Weitere Corona-Beschlüsse werden nachträglich geändert

Anfang der Woche wurde der härteste Lockdown seit Beginn der Pandemie verkündet. Schon am nächsten Tag nahm Angela Merkel die Osterruhe zurück. Nun kippt die nächste Regel. Auch die Einreiseverordnung wurde offenbar verschoben.

Die bereits für Freitag geplante Einreiseverordnung tritt nun doch erst am Sonntag in Kraft. Außerdem wird nach der Osterruhe nun ein weiterer Gipfelbeschluss aufgeweicht. Eigentlich hätten nämlich auch die Ostergottesdienste unter die „Osterruhe“ fallen sollen und waren damit mehr oder weniger untersagt. Zwar wurde die Verlängerung der Osterfeiertage auf Gründonnerstag und Karsamstag gekippt, nicht jedoch das Versammlungsverbot in der „Ruhepause“. Darin war auch enthalten, dass Bund und Länder die Kirchen bitten sollten, an Ostern nur Online-Angebote für die Gläubigen anzubieten.

Die Religionsgemeinschaften reagierten darauf mit heftigem Protest. Am Donnerstag verschickte das Bundespresseamt nun eine Neufassung der Beschlüsse des Corona-Gipfels. Darin wurde nun die komplette Passage zur Ruhepause gestrichen – auch das Versammlungsverbot, das an die Kirchen heranzutragen war.

Am Dienstag hatte Angela Merkel den Beschluss über zwei zusätzliche Osterruhetage zurückgenommen und als Fehler bezeichnet, für den sie qua Amt als Bundeskanzlerin die Verantwortung übernahm. Ihre Entschuldigung an die Bevölkerung und der Satz „Dieser Fehler ist einzig und allein mein Fehler“ gingen um die Welt. Nach ihrer Stellungnahme kam alsbald die Frage auf, wie es nun um die Bitte an Religionsgemeinschaften stehe. Bis Donnerstag hatte das Kanzleramt sich jedoch nicht dazu geäußert.

Unterdessen wurde ein weiterer Beschluss in seiner Umsetzung angepasst. Die neue Einreiseverordnung hätte eigentlich am Freitag in Kraft treten sollen. Entsprechende Informationen lagen der „Bild“-Zeitung vor. Offenbar wurde der erste Plan aus dem Gesundheitsamt aber geändert. Nun wird die Regel erst ab Sonntag gelten. Dann heißt es: Bis vorerst 12. Mai muss jeder, der nach Deutschland fliegen will, vor Abflug einen negativen Coronatest vorlegen. Dies gelte unabhängig davon, wie die Infektionslage in dem Reiseland bewertet wird. “Personen, die einen entsprechenden Testnachweis nicht vor Abreise ihrem Beförderer vorlegen können, dürfen nicht befördert werden”, hieß es in einem Verordnungsentwurf am Donnerstag. Denn: “mit einer Testung bereits vor Abflug wird die Wahrscheinlichkeit gesenkt, dass infizierte Personen reisen und andere während des Fluges anstecken können bzw. einen zusätzlichen Eintrag von SARS-CoV-2 Infektionen nach Deutschland verursachen.” Die Kosten für den Test sollen den Fluggästen zur Last fallen. Die neue Verordung trifft auch Urlauber, die über Mallorca nach Ostern fliegen. Einzig für Flugzeugpersonal soll es Ausnahmen geben.

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Author
Stephan Heiermann