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Wende bei der Vollstreckung von GEZ-Gebühren in großen Teilen Deutschlands

Beobachter bezeichnen diese Neuerung als eine Art Revolution: In großen Teilen Deutschlands wird keine GEZ-Gebühr mehr von den Gemeinden eingetrieben. Betroffen sind die Bürger in Nordrhein-Westfalen. Aufgeflogen ist die Änderung durch einen Brief aus dem Rathaus Hürth. 

Das Schreiben vom 31. Januar 2024 richtet sich mutmaßlich an einen Gebührenzahler. Dort heißt es: „… hiermit teile ich Ihnen mit, dass sich die Zuständigkeit für die Eintreibung der Rundfunkbeiträge geändert hat. Die Stadt Hürth führt keine Vollstreckungsmaßnahmen mehr für den WDR durch – hier liegt die Zuständigkeit seit dem 1. 1. 2024 beim WDR selbst.“ Und tatsächlich wurde die Echtheit des Briefes mittlerweile bestätigt. Das bedeutet: säumige Gebührenzahler nicht mehr verfolgt, es sei denn, der öffentliche Rundfunk kümmert sich selbst darum!

Bislang galt die Regelung, die ARD und ZDF auf ihrer Seite „rundfunkbeitrag.de“ mitteilten: „Die Voll­streckung ist Sache der Länder, Kommunen oder Gemeinden.” Die Entscheidung der Politik in Hürth geht auf einen Erlass aus dem Juli 2023 zurück, der die Verordnung zur Ausführung des Vollstreckungsgesetzes neu regelt. Dort heißt es: „Der Westdeutsche Rundfunk Köln nimmt die Aufgabe einer Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung rückständiger Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge sowie für ihm zustehende Forderungen der in § 1 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW genannten Art wahr.“ Das heißt also, dass Bürger aus NRW mit offenen Rundfunkgebühren – wenn – nur noch vom WDR selbst zur Kasse gebeten werden.

Die BILD fragte beim WDR zur Sache an und erhielt die Bestätigung eines Sprechers des Senders. 2023 wäre es nur in einigen Bezirken so gewesen, seit dem 1. 1. 2024 gelte die Vollstreckungsregelung für das komplette Bundesland. Er stellt jedoch klar: Wer nicht bezahlt, wird auch verfolgt: „Lässt sich ein Fall trotz mehrerer schriftlicher Zahlungsaufforderungen nicht klären, bindet der WDR, wie im Gesetz vorgesehen, Gerichtsvollzieher ein.“

Für die Städte bedeutet die Änderung eine enorme Entlastung. In Eschweiler freut man sich auf der Internetseite: „Der Wegfall der Vollstreckung für den WDR bedeutet für die Stadt Eschweiler als Vollstreckungsbehörde eine durchaus willkommene Entlastung, da der pauschale Kostenbeitrag je Vollstreckungsersuchen in Höhe von derzeit 37,00 Euro den tatsächlichen Kosten- und Arbeitsaufwand nicht abdeckt.“ Bislang sei ein Mitarbeiter ausschließlich mit dem Eintreiben der GEZ-Gebühren beschäftigt gewesen.

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Martin Beier