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Europäische Union beschließt: Obergrenze für Bargeld – strenge Kontrollen folgen

Bundesweit wird das Bezahlen mit Karte oder anderen elektronischen Mitteln immer mehr zum Standard. Doch wenn die Elektronik versagt oder auch nur aus persönlicher Präferenz, wollen die Deutschen nach wie vor mit Bargeld einkaufen können. Die EU will die Verwendung von Bargeld jedoch streng kontrollieren. Die Entscheidung ist gefallen: So sollen Bargeldtransaktionen künftig gehandhabt werden.

Die neue EU-Verordnung sieht vor, dass für Bargeldtransaktionen EU-weit eine Obergrenze gilt. Diese wird auf 10.000 Euro festgesetzt – eine ziemlich große Summe, die wohl nur wenige von uns in bar mit sich herumtragen werden. Aber auch für Käufe mit kleineren Bargeldbeträgen wird es strenge Kontrollen geben.

Transaktionen mit Bargeldbeträgen von mehr als 3000 Euro werden in Zukunft komplizierter: Die neue EU-Verordnung schreibt vor, dass der Käufer bei diesen Transaktionen nicht nur einen gültigen Ausweis vorlegen muss (von dem der Empfänger eine Kopie aufbewahren muss), sondern auch eine Erklärung, aus der die Herkunft des Geldes hervorgeht.

Bisher war dies in Deutschland nur bei Bargeldbeträgen über 10.000 Euro erforderlich. In anderen EU-Ländern gibt es dagegen schon seit längerem strengere Bargeldobergrenzen. Beispiele sind Portugal, wo die Obergrenze für Barzahlungen bei 1000 Euro liegt, und Griechenland, wo sie nur 500 Euro beträgt.

Diese Länder können ihre niedrigeren Obergrenzen auch nach der neuen Verordnung beibehalten: Laut Beschluss steht es den Mitgliedsstaaten frei, eine niedrigere Grenze als 10.000 Euro einzuführen. Der Sinn und Zweck, dass Deutschland nun auch der Bargeld-Obergrenze zugestimmt hat, ist einfach: Zum Schutz vor terroristischen Aktivitäten und Geldwäsche.

Deutschland hat in den vergangenen Jahren Probleme mit Geldwäscheaktivitäten gehabt. Nach Bekanntwerden der Cum-Ex-Affäre forderten mehrere Politiker strengere Kontrollen, um solche Betrügereien zu unterbinden.

Der Umgang mit Bargeld, zumindest mit großen Summen, wird in Deutschland also komplizierter werden. Nachdem die neue Verordnung beschlossen wurde, haben die Mitgliedsstaaten nun 3 Jahre Zeit, sie zu implementieren.

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Alexander Grünstedt