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Achtung Verbraucher: Diese Änderungen kommen zum 1. September

Der August geht zu Ende und neue Regeln und Verordnungen werden ab dem 1. September wieder gültig. Welche dies sind, erfahren Sie hier.

Gültigkeit von Bahntickets läuft nach den Streiks aus

In der vergangenen Woche trafen die Streiks bei der Bahn viele Reisende. Waren Fahrkarten für die Zeit des 22. Und 23. August ausgestellt, so behalten diese lediglich bis zum 4. September noch ihre Gültigkeit. Auch Fahrten, die am 24. August wegen der Folgen der Arbeitsniederlegungen noch betroffen waren, sind von diesem Verfall nach Angaben der Deutschen Bahn betroffen.

Am 26. September ist Bundestagswahl

Bereits bei den letzten Wahlen, gleich ob für den Bundestag oder für einen der 16 Landtage, konnte man mit Hilfe des Wahl-O-Mai der Bundeszentrale für politische Bildung einen Überblick über die verschiedenen Wahlinhalte der Parteien erhalten und damit die eigene politische Haltung überprüfen. Bereits jetzt ist der Wahl-O-Mat für die Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern online, für die Bundestagswahl startet der digitale Entscheidungshelfer am 02. September.

Corona-Arbeitsschutzverordnung endet

Der Bund will die derzeit laufende Corona-Arbeitsschutzverordnung, die bisher am 10. September enden soll, verlängern. Zuvor werden aber alle Maßnahmen noch einmal auf den Prüfstand gestellt und optimiert. Dies gilt insbesondere für die betrieblichen Hygienekonzepte und die Angebote von Selbsttests durch die Arbeitgeber.

Elterngeldreform tritt in Kraft

Besonders Eltern, die sich für eine Tätigkeit in Teilzeit entschieden haben, werden von der Reform des Elterngeldes profitieren. Es erfolgt dabei eine Anpassung der Arbeitszeiten, die bei Bezug von Elterngeld gearbeitet werden dürfen, von 30 auf 32 Wochenstunden.

Wenn beide Elternteile zwischen 24 und 32 Stunden wöchentlich in Teilzeit arbeiten, so gibt es künftig weiter Elterngeld-Plus-Monate. Bislang war diese Regelung enger gesteckt und umfasste 25 bis 30 Wochenstunden und galt für Eltern, die sich die Betreuungszeit der Kinder teilen, aber nebenbei in verkürzter Dauer arbeiten. Bis zu 28 Monate kann diese Regelung ausgenutzt werden, doch sind die Zahlbeträge niedriger als die bei dem regulären Elterngeld.

Neue Energieeffizienzkennzeichnung für Lampen und Leuchten

Bis zum Jahr 2030 sollen alle in Europa erhältlichen Produktgruppen mit einem eigenen Energieverbrauch auf das Energielabel der EU umgestellt werden. Mit dem 1. September gelten nun wieder die alten Klassen A bis G für Lampen und Leuchten. Im vergangenen März erfolgte diese Änderung schon bei Großgeräten wie Waschmaschinen, Fernseher oder Spülgeräten.

Google Bookmarks wird eingestellt

Wer bisher auf die Verwaltung der Lesezeichen von Google Bookmarks setzte, sollte diese bis zum Ende September auf den Computer exportieren, denn dieser Service wird zum 30. September eingestellt.

Beliebte Dienstleistung von Paypal wird eingestellt

Bislang hatte man die Möglichkeit, bei Paypal in Form eines Moneypools Geld von Freunden einzusammeln und gemeinsame Anschaffungen damit zu begleichen. Dies Geldsammelfunktion läuft zum Ende des Septembers aus und soll durch stärker spezialisierte Services zum Sammeln von Geld ersetzt werden.

Kommentare anzeigen

  • Tritt ab morgen auch das neue Jahr 2022 vorzeitig in Kraft? Gut wär's ja, denn schließlich haben wir den diesjährigen Erdüberlastungstag schon seit einen Monat hinter uns. 😂

  • Erdüberlastungstag:
    Lasst uns die Asteroiden einsammeln und vereinigt diese mit dem Mars. Zusammen sollte das für eine Welt reichen, die grob die Grösse der Erde hat. Dann terraformen wir diese Welt und haben zwei "Erden".
    In Sachen Erdöl müssen wir jedoch den Verbrauch um 90% reduzieren, sonst ist Schluss mit dem Rauspumpen und wir müssen wieder ewig warten, bis sich neues Öl gebildet hat.

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Sara Breitner