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Bundesamt warnt: Diese Süßigkeiten verursachen Kopfschmerzen und Übelkeit

Warnung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: In einer Reihe von Lebensmitteln, darunter auch in beliebten Süßigkeiten, wurden Giftstoffe gefunden. Die Supermärkte müssen die betroffenen Produkte jetzt dringend zurückrufen.

Tropanalkaloide, eine Gruppe von Pflanzengiften, die für den Menschen sehr schädlich sein können, wurden in einer Reihe von Lebensmitteln gefunden. Zu den Symptomen einer Tropanalkaloid-Vergiftung gehören Kopfschmerzen, Schläfrigkeit, Übelkeit und Erbrechen. Vor allem kleine Kinder können schwer betroffen sein, wenn sie kontaminierte Lebensmittel essen.

Den Verbrauchern wird empfohlen, ihre letzten Einkäufe sorgfältig zu überprüfen und alle betroffenen Produkte zurückzugeben. Produkte, die von dem Rückruf betroffen sind, sollten nicht verzehrt werden, auch wenn sie mit bloßem Auge in Ordnung aussehen. Tropanalkaloide stammen von Pflanzen aus der Familie der Nachtschattengewächse, die manchmal versehentlich zusammen mit Getreide geerntet werden. Es gibt also keine sichtbare Verunreinigung in den Lebensmitteln.

Betroffen von dem Rückruf ist das “K-Classic Knuspriges Popcorn süß” der Kaufland Eigenmarke. Nach Angaben des Lieferanten, der XOX Gebäck GmbH, wurden bei Routineuntersuchungen erhöhte Mengen an Tropanalkaloiden in den beliebten süßen Snacks gefunden. Betroffen sind alle 120g-Packungen mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 18.09.2023 und 19.09.2023.

Artikel: K-Classic Knuspriges Popcorn süß
Inhalt: 120 g
GTIN: 4063367147500
Mindesthaltbarkeitsdaten: 18.09.2023 und 19.09.2023
Anbieter: XOX Gebäck GmbH

Erhöhte Mengen an Tropanalkaloiden wurden auch in einer beliebten Bio-Mehlmarke gefunden: Die Bauck GmbH ruft alle Packungen Bauckhof Teffmehl mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 22.11.23 und 09.01.24 zurück. Die betroffenen Chargennummern lauten 229489 und 230767. Bauckhof Teffmehl wird sowohl online über Händler wie Amazon als auch bundesweit in Supermärkten verkauft. Es ist besonders beliebt bei Menschen, die sich glutenfrei ernähren.

Artikel: Bauckhof Teffmehl
Inhalt: 400 g
MHD: 22.11.23, Charge: 229489
MHD: 09.01.24, Charge: 230767

Wer eines der betroffenen Produkte gekauft hat, sollte es so bald wie möglich zurückgeben. Kaufland hat bestätigt, dass für die Rückgabe von Popcorn-Packungen kein Kassenbon notwendig ist, um den vollen Kaufpreis erstattet zu erhalten. Die Bauck GmbH weist darauf hin, dass alle vom Rückruf betroffenen Packungen an die Verkaufsstelle zurückgegeben werden sollten.

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  • Alle haben ihre verseuchten Lebensmittel zurück zu nehmen. Ohne Kassenbon. Insbesondere wenn es Bio Produkte sind. Was ich so oder so für Geldmacherei halte.

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Kai Degner