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Deutsches Gericht entscheidet erneut über Corona-Maßnahmen

Das deutsche Bundesverwaltungsgerichte hat über Corona-Maßnahmen entschieden und urteilte jetzt, dass das völlige Versammlungsverbot von April 2020 unverhältnismäßig war.

Ein 36-Jähriger Mann hatte geklagt, da er damals gegen die Einschränkung seiner Grundrechte vor dem Gesundheitsministerium in Dresden demonstrieren wollte. Zuerst wurde sein Fall am sächsischen Oberverwaltungsgericht verhandelt – dort wurde seiner Klage allerdings nicht stattgegeben.

Zu dieser Zeit waren Versammlungen nur mit vorheriger Genehmigung zugelassen – und Sachsen, aber auch andere Bundesländer hatten im April 2020 Kundgebungen komplett untersagt. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass diese Passage der sächsischen Corona-Schutzverordnung unwirksam gewesen ist. 

Denn nach Ansicht des Gerichts ist ein komplettes Verbot ein zu “schwerer Eingriff in die Versammlungsfreiheit“, auch wenn es dann vereinzelt Genehmigungen gegeben habe Die Vorschrift selbst sei auch nicht ausreichend ausformuliert gewesen: Es sein nicht herauszulesen gewesen, was denn konkret die Voraussetzungen für eine genehmigte Versammlung gewesen sind.  Nach Ansicht des Gerichts hätte die Landesregierung Ausnahmen regeln müssen, „um zumindest Versammlungen unter freiem Himmel mit begrenzter Teilnehmerzahl unter Beachtung von Schutzauflagen wieder möglich zu machen.“

Es sei zwar zulässig gewesen, basierend auf dem Infektionsschutzgesetz ein Versammlungsverbot zu erlassen, da andere Schutzmaßnahmen nicht ebenso wirksam gewesen wären. Trotzdem sei das Verhältnis zur Schwere des Grundrechtseingriffs nicht gegeben gewesen. 

Weitere Entscheidungen getroffen
Es handelt sich um nur eine Entscheidung von mehreren, denn die Corona-Maßnahmen werden derzeit intensiv aufgearbeitet. Zuvor war bereits bestätigt worden, dass die Schließung von Gaststätten, Hotels und Sportanlagen während der zweiten Welle 2020 angemessen gewesen sind. Hier hatten zwei Restaurant-Inhaber geklagt.  Ihre Argumentation: Die zweite Corona-Welle sei schon im Sommer vorhersehbar gewesen, der Gesetzgeber hätte daher früher tätig werden müssen.

Kommentare anzeigen

  • Wieso sind die Leute nicht informiert über die alle Nebenwirkungen von die alle Impfungen. Mein Mann hat Schlaganfall gekriegt, obwohl er mit doppelt Transplant, Leber und Nieren, diese Imfung untersagt war. Wer bezahlt uns die Folge an Schlaganfall?

  • Hier sieht man wieder, welch Geistes Kinder unsere Juristen sind!
    Sie können den Ungelernten der Grünen die Hand geben!!!
    Juristen, das waren die Ersten, die die Mathematikvorlesung fluchtartig verlassen haben und dann in der Juristerei gelandet sind. Dreimal dürfen sie raten, warum: Sie haben nichts verstanden, genauso ist es hier!!!!!!!!!!
    Begriff Rechtswissenschaften, da kann ich nur lachen. Mit Wissenschaft im eigentlichen Sinne, hat die Juristerei überhaupt nichts gemein!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Martin Beier