

Der Zweite Weltkrieg und die damit verbundenen Verbrechen unter Hitler und dem Naziregime sind zwar schon seit 1945 vorbei, aber viele der Opfer und deren Nachkommen kämpfen immer noch um eine Wiedergutmachung. In Italien hat ein Gerichtshof jetzt beschlossen, dass Opfer der Nationalsozialisten dort Ansprüche geltend machen können, die dann durch eine Pfändung von deutschen Vermögenswerten auf italienischem Grund und Boden beglichen werden. Betroffen von der Entscheidung sind Firmen wie die Deutsche Bahn, in denen der deutsche Staat der überwiegende Anteilseigentümer ist. Der Haken dabei ist, dass der Gerichtsentschluss italienische Staatsbürger ausschließt, denn der Anstoß für die Pfändung zur Wiedergutmachung kam nicht aus Italien, sondern aus Griechenland.
Italienische Gerichtsvollzieher im Goethe-Institut
Der griechische Anspruch basiert auf einem entsetzlichen Massaker der Zivilbevölkerung in Distomo unter der deutschen Besatzung. Am 10. Juni 1944 töteten deutsche Soldaten dort willkürlich 218 Menschen und deren Familien haben seither versucht, eine Wiedergutmachung von der Bundesrepublik zu erhalten. Insgesamt kamen rund 130 000 Griechen unter der deutschen Besatzung ums Leben und ein griechischer Gerichtshof hat bereits vor Jahren den Hinterbliebenen 28 Millionen Euro Entschädigung zugesprochen. Eine Pfändung durch Gerichtsvollzieher am deutschen Goethe-Institut in Athen wurde allerdings von der griechischen Regierung im letzten Augenblick verhindert, um die Beziehung zu Deutschland nicht zu gefährden. Daraufhin wandten sich die Hinterbliebenen an einen Gerichtshof in Florenz in Italien, um ihren Anspruch auf deutsche Vermögenswerte, die sich in Italien befinden, geltend zu machen. Der Gerichtshof gab den griechischen Klägern recht, und im Prinzip können italienische Gerichtsvollzieher nun Grundstücke, Bankguthaben oder Betriebsstätten von unter anderem der Bahn und anderen deutschen Staatsunternehmen in Italien pfänden.
Italienische Regierung greift ein
Allerdings ist es auch der italienischen Regierung gelungen, die Entscheidung des Gerichtshofes in Florenz zu blockieren. Dort beruft man sich auf ein Abkommen mit der Bundesrepublik aus dem Jahre 1962, wonach alle Ansprüche aus der Zeit des Nationalsozialismus in Italien als abgegolten betrachtet werden. Anfang des Monats entschied die nächste gerichtliche Instanz, dass das Entschädigungsabkommen von 1962 nur für italienische Staatsbürger gilt. Die griechischen Hinterbliebenen der Opfer des Massakers in Distomo dürfen weiterhin ihre Ansprüche in Italien verfolgen und Gerichtsvollzieher mit der Pfändung von deutschen Vermögenswerten beauftragen. Die Deutsche Bahn ist jetzt in die Berufung gegangen, mit der Begründung, dass die Firma nicht für diese Art von Forderungen haftbar gemacht werden kann. Der nächste Verhandlungstermin ist für Ende 2027 angesetzt.
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Einfach nicht mehr in dieser Parasitenheimstätte der gierigen Griechen als Deutscher urlauben. Was haben die Bankrotteure Griechenlands bis jetzt an Reparationen geleistet für ihre Raubzüge aus der Geschichte zugunsten der Überfallenen und bis dato an Abfindung angeboten? Was ist mit dem Kreditverzicht der BRD, welcher Griechenland von der Insolvenz rettete? Fragen über Fragen, ich würde vorschlagen, lasst die parasitären Nimmersatten einfach fallen und schmeißt sie aus der EU.